Wirtschaftsraum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. Januar 2024, 17:14 Uhr

Kurzinfo!

  • Synonyme: Wirtschaftsgebiet

siehe auch-> Markt

Der Wirtschaftsraum (Wirtschaftsgebiet)[1] ist ein durch menschliche Aktivitäten organisierter und gestalteter Erdraum bzw. Landschaftsausschnitt, welcher durch bestimmte sozioökonomische Strukturmerkmale und funktionale Verflechtungen charakterisiert ist. Der Wirtschaftsraum hebt sich durch seine individuelle Struktur von dem ihn umgebenden Wirtschaftsraum ab.[2]

Steuerrechtliche zollrechtliche und betriebswirtschaftliche, dh außenwirtschafltiche, Begriffsbestimmungen müssen nicht übereinstimmen.

Bedeutung

In der Betriebswirtschaftslehre insbesondere dem Marketing ist der regionale Bezug eine wesentliche Marktsegmentierung. Der Wirtschaftsraum ist das zentrale Erkenntnisobjekt der Wirtschaftsgeographie.

In der Unternehmensbewertung werden Bewertungen i.d.R. nach Staaten getrennt durchgeführt, um das Länderrisiko abbilden zu können.

Klassifikation

Hauptartikel-> Klassifikation

Regionale Gliederungen ist in unterschiedlicher Feinheit (vom Kontinent bis zum Bezirksgericht) möglich. Die amtliche Statistik der Europäischen Union verwendet die NUTS-Klassifikation.

Wichtige Wirtschaftsräume

siehe auch-> Weltwirtschaft

Einige Wirtschaftsräume sind von großer Bedeutung:

  • Triade umfasst die drei großen Wirtschaftszentren Europa, Nordamerika und Ostasien EU, USMCA; ASEAN plus Drei
  • und die großen Freihandelskooperationen:

Inland / Ausland

Eine wichtige Unterscheidung in der Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre und dem Steuerrecht ist Inland und Ausland bzw. korrespondierend In- und Ausländer.

Die Änderung des Besteuerungsrechtes (Wegzug, Zuzug) löst steuerliche Konsequenzen aus: Wegzugsbesteuerung, Zuzugsbesteuerung.

Inland

Inland ist das Gebiet innerhalb der Grenzen eines Staates; zum Hoheitsbereich eines Staates gehörendes Territorium.[4]

Schwieriger zu greifen ist der Begriff Inländer. Nicht jeder der im Inland seinen Wohnsitz hat ist auch Inländer. Das Steuerrecht bezieht sich auf Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. In der Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist die Ansässigkeit im Gebiet maßgeblich.[5]

Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[6]

Den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Wenn Abgabenvorschriften die unbeschränkte Abgabepflicht an den gewöhnlichen Aufenthalt knüpfen, tritt diese jedoch stets dann ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert.[7]

Weblinks

Ausland

Ausland ist ein Land oder Länder außerhalb des eigenen Staatsgebiets.[8] Ein Ausländer ist eine Person, die der Definition entsprechend kein Inländer ist. Das Ausland wird in offenen Volkswirtschaften als eigene Wirtschaftseinheit gesehen.

Weblinks

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Laut Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, Stichwort: Wirtschaftsraum, abgefragt 6.1.2024 als Synonym zu verstehen. Andere Fundstellen beschränken Wirtschaftsgebiet auf die Bedeutung des (d)AWG[1]
  2. Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Wirtschaftsraum, abgefragt 6.1.2024.
  3. Früher Nordamerikanisches Freihandelsabkommen (NAFTA).
  4. Duden-online, Stichwort: Inland, abgefragt 6.1.2024.
  5. Wikipedia, Stichwort: Inländer, abgefragt 6.1.2024.
  6. § 26 Abs. 1 BAO[2].
  7. § 26 Abs. 2 BAO[3].
  8. Wiktionary, Stichwort: Ausland, abgefragt 6.1.2024.