Wirtschaftsintegration: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Januar 2024, 04:46 Uhr

Kurzinfo!

siehe auch-> Wirtschaftsraum

Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs, d.h. der Außenwirtschaft, dar.[1] Wirtschaftsintegration kann global oder regional ausgerichtet sein. Zumeist geht sie mit gemeinsamen Institutionen einher.

Bedeutung

siehe auch-> Wirtschaftsraum

Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung immer wichtiger. Dabei spielen internationale Organisationen wie WTO und GATT eine große Rolle. Zumeist handelt es sich um zwischenstaatliche Freihandelskooperationen.

Freihandelskooperationen

siehe auch-> Internationale Organisation, Wirtschaftsraum

Es gibt verschiedene Freihandelskooperationen. Die wirtschaftliche Integration erfolgt oft stufenweise. Die Abgabe von staatlicher Hoheit führt dabei oft zu inneren Widerständen.

Arten:

Freihandelsabkommen

Bei einem Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse der beteiligten Länder abgeschafft. Im Handel mit Drittstaat legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation (EFTA).

Zollunion

Zollgebiet ist der Zusammenschluss mehrer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Dabei fallen die Binnenzölle zwischen den Mitgliedern weg. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen der WTO zulässig.[2]

Weblinks

Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)

siehe auch-> Grundfreiheit (Binnenmarkt)

Binnenmarkt ist ein ein Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist.[3] Der Begriff wird auch als Abgrenzung des Marktes eines Staates zum Weltmarkt verwendet. Der Gemeinsame Markt ist idR ein Synonym für Binnenmarkt, bezeichnet aber auch manchmal einen noch nicht abgeschlossenen Binnenmarkt.[4]

Weblinks

Wirtschaftsunion

Wirtschaftsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration, bei der zusätzlich zum Binnenmarkt die Wirtschaftspolitik koordiniert wird.

Weblinks

Währungsunion

siehe auch-> Zentralbank

Eine Währungsunion beruht auf einer unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen. Ein Spezialfall ist die Wechselkursunion, dabei besitzen die Teilnehmerländer noch unabhängige Zentralbanken und eigene Währungen mit fixem Umrechnungsverhältnis. [5]

Die Währungsunion stellt meist auch eine Wirtschaftsunion dar,[6] anders aber meist bei den historischen Beispielen.

Beispiele:[7]

  • historisch
  • aktuell

Weblinks

Europäische Währungsunion

Als Eurozone (Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. [8]

Die Eurozone besteht aus:[9]

  1. Belgien
  2. Deutschland
  3. Estland (ab 2011)
  4. Finnland
  5. Frankreich
  6. Griechenland
  7. Irland
  8. Italien
  9. Kroatien (ab 2023)
  10. Lettland (ab 2014)
  11. Litauen (ab 2015)
  12. Luxemburg
  13. Malta (ab 2008)
  14. Niederlande
  15. Österreich
  16. Portugal
  17. Slowakei (ab 2011)
  18. Slowenien (ab 2007)
  19. Spanien
  20. Republik Zypern (ab 2008)

Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dieser "Warteraum" heißt Wechselkursmechanismus II. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht.[10] Schweden vollzieht die Kriterien des Wechselkursmechanismus nicht und hat deshalb auch nicht den Euro einführen müssen.[11]

Verschiedene Staaten verwenden den Euro ohne selbst zur EU zu gehören:

  • mit Abkommen:
  • Andorra
  • Monaco
  • Saint-Barthélemy
  • Saint-Pierre und Miquelon
  • San Marino
  • Vatikanstadt
  • Informell
  • Akrotiri und Dekelia (seit 2008)
  • Kosovo (seit 2002)
  • Montenegro (seit 2002)

Einige Länder haben ihre Landeswährung an den Euro gebunden:

  • Kap-Verde-Escudo (Kap Verde)
  • Dobra (São Tomé und Príncipe)
  • CFA-Franc und der
  • Komoren-Franc.

Einige Währungen sind in einer Bandbreite an dne Euro gebunden:

  • Bulgarischer Lew
  • Dänische Krone

Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.[12]

Konvergenz (Maastricht-Kriterien)

Die EU-Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) wurden 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.

Kriterien:[13]

  • Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
  • Finanzlage der öffentlichen Hand:
  • Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen; bei größeren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren.
  • Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU (kurz: Wirtschafts- und Währungsunion, WWU; inoffiziell Europäische Währungsunion, EWU; engl. Economic and Monetary Union, EMU) ist eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem Ziel einer gemeinsamen Währung mit hoher Preisniveaustabilität.[14]

Mitglieder sind die Staaten der

Weblinks

Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

Neben den großen internationalen Wirtschaftsorganisationen WTO und GATT, sowie den Freihandelskooperationen, die über eigene Organisationsstrukturen und idR verbindliche Regelungen für ihre Mitglieder verfügt gibt es noch zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten die sich in regelmäßígen Abständen unter wechselnden Vorsitz an meist wechselnden Orten treffen. Ihre Relevanz ergibt sich aus dem hinter den Staaten stehenden wirtschaftliche und politische Macht dieser Länder.

Wichtige zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten:

Weblinks

Freihandel

siehe auch-> GATT, WTO

Freihandel bezeichnet eine Außenhandelspolitik, die ohne keine Beschränkungen von Export und Import stattfindet. Sie erfordert die Abwesenheit von tarifäre und nicht Handelshemmnissen. Die gegenteilige Handelspolitik wird als Protektionismus bezeichnet.[15]

Die meisten Ökonomen befürworten Freihandel, in der Realität praktizieren die meisten Länder jedoch eine Form von Protektionismus. [16]

Weblinks

Handelshemmnis & Protektionismus

Protektionismus ist eine Außenhandelspolitik mit der ein Staat durch Handelshemmnisse versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ihr Gegensatz ist der Freihandel.[17]

Unter einem Handelshemmnis versteht man jede Einschränkung des Freihandels entweder durch Zölle oder durch Sanktionen, aber auch durch unterschiedliche Rechts- und Wirtschaftsordnungen.[18]

Arten der Handelhemmnisse:

  • Tarifäre Handelshemmnisse, diese haben einen direkten Einfluss auf die Preise von Gütern
  • Nicht- tarifäre Handelshemmnisse
  • Einfuhrkontingente (auch Importquoten),
  • Konformitätsanforderungen
  • technische oder rechtliche Vorschriften

Weblinks

Weblinks

siehe auch-> Einzelkapitel

Einzelnachweise