Bewertungssubjekt: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Steuertarif|Steuersatz]]
 
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* [[Synergie|Synergieeffekte ]]
  

Aktuelle Version vom 20. Juli 2024, 05:14 Uhr

Kurzinfo

Das Bewertungssubjekt ist jene Person auf die das Bewertungsobjekt bezogen werden soll.[1]

Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem Auftraggeber des Bewertungsgutachtens verwechselt werden.

  • )

Bei der Typisierung wird das konkrete Bewertungssubjekt durch ein typisiertes ersetzt.

siehe auch-> Bewertungsprozess, Eigner

Bedeutung

Literatur

Fachgutachten

Rz. 9 KFS/BW 1 (2014)

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 9 ff;
  • Hager (Grundbegriffe), S. 3f;

Unterlage(n)

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Hager (Grundbegriffe), S. 2