Marktrisikoprämie: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2024, 05:10 Uhr

siehe auch-> Kapitalmarkttheorie, Diskontierungszinssatz

Die Marktrisikoprämie gilt im Capital Asset Pricing Model (CAPM) das höhere Risiko des Marktportfolios ab, das sich mit der Investition in risikobehaftete Anlagen gegenüber einer Veranlagung in sichere Anlagen ergibt.[1]. Die Marktrisikoprämie ist Bestandteil des Risikozuschlages.

Grundsätzlich ist die Marktrisikoprämie jenes Landes heranzuziehen, in welchem letztendlich auch die Erträge des Unternehmens maßgeblich erwirtschaftet werden. Mitunter kann es sich auch empfehlen, bei Bewertung eines Unternehmens oder Konzerns mehrere geographisch unterteilte Bewertungseinheiten zu bilden.[2]

Ermittlung

Die Marktrisikoprämie ist eine Differenzgröße zwischen Marktrenditen und dem Basiszinssatz.

Ermittlungsart:

  • Historische Marktrisikoprämie:
Die Marktrisikoprämie wird dabei langfristige Kapitalmarktbeobachtungen abgeleitet und länderspezifisch veröffentlicht. Im deutschsprachigen Raum bekannt sind vor allem die Untersuchungen von Prof. Richard Stehle zur Marktrisikoprämie in Deutschland (sog „Stehle-Studie"). In der Praxis greift man mitunter auf die von dem New Yorker Universitätsprofessor Aswath Damodaran für verschiedene Länder veröffentlichten Marktrisikoprämien zurück.[3]
Bis zur Empfehlung KFS/BW1 E7 (2017) bildeten historische Marktrisikoprämien die Grundlage der Empfehlungen des KSW.
  • Implizite Marktrisikoprämie:
Die implitziten Marktrisikoprämien werden aus aktuellen Kapitalmarktdaten abgeleitet. Die erforderliche Rendite ergibt sich dabei durch Rückrechnung aus dem aktuellen Aktienkursniveau und Gewinnprognosen von Analystenschätzungen.[4]
Implizite Eigenkapitalkosten sind im Vergleich zu historischen Risikoprämien stärkeren Schwankungen unterworfen und müssen bei exakter Durchführung jeweils für den relevanten Bewertungsstichtag neu berechnet werden. Implizite Marktrisikoprämien werden im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt.[5]

Die beiden Variablen lassen sich aus historischen Beobachtungen oder Schätzungen über künftige Ent-wicklungen ableiten. KFS/BW 1 Rz. 105 verweist bei Ermittlung der Marktrisikoprämie auf die einschlägigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung. Die Empfehlung KFS/BW1 E7 28.11.2017 legte die implizite Ermittlung als Standard ab 1.1.2018 fest. Betreffend der Höhe vgl. folgendes Kapitel.

Quellen

Durch den Verweis auf die einschlägigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung in KFS/BW 1 Rz. 105 sind diese anzuwenden. Damodaran und andere Quellen können mE nur zur Konkretisierung eines Spielraumes herangezogen werden.

Folgende Quellen stehen zur Verfügung:

  • Empfehlung und Daten Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung
  • Empfehlung und Daten IDW
  • Daten Damodaran
  • marktrisikoprämie.de
  • Internetseite der WU
Empfehlung und Daten Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung

Die Marktrisikoprämien vor vor persönlicher Ertragsteuer betragen:[6]

Empfehlung Ausmaß
11.12.2006 4,5-5%
17.1.2012 4,5-5,5%
18.6.2012 -
4.10.2012 5,5-7,0%
28.11.2017 7,5%-9,0%
5.10.2022 7,5%-9,0%

Die Empfehlung enthält keinen Hinweis zur Ableitung und ist daher insoweit nicht nachvollziehbar.

Empfehlung und Daten IDW

Entsprechend dem Fachgutachten IDW S 1 wird bei der Marktrisikoprämie zwischen Vor- und Nach-steuerwerten unterschieden.

Marktrisikoprämie gem. IDW[7]

Stichtag Marktrisikoprämie
vor persönlicher Ertragsteuer nach persönlicher Ertragsteuer
bis 6.7.2007 4,0% - 5,0% 5,0% - 6,0%
7.7.07 bis 31.12.08 4,5% - 5,5% 4,5% - 5,5%
ab 1.1.2009 4,5% - 5,5% 4,0% - 5,0%
Hinweis FAUB
10.1.2012
4,5% - 5,5% 4,0% - 5,0%
Hinweis FAUB
19.9.2012
5,5% - 7,0% 5,0% - 6,0%
Hinweis FAUB
25.10.2019
6%-8% 5,0%-8,0%

Die Empfehlung enthält keinen Hinweis zur Ableitung und ist daher insoweit nicht nachvollziehbar.

Daten Damodaran

Aswath Damodaran veröffentlicht jährlich aktualisierte Marktrisikoprämien für zahlreiche Länder: pages.stern.nyu.edu/~adamodar Verzeichnis „Data“ – „Archived Data“ – „Risk Premiums for Other Markets“. Zu beachten ist, dass die Daten für die Seminare erstellt werden und daher nicht für jedes Land jedes Jahr Daten veröffentlicht werden. Die Ableitung und Prinzipien werden in zwei Aufsätzen veröffentlicht und sind somit nachvollziehbar.

Die Marktrisikoprämien vor Steuern betragen:

2011 2012 2013 2014 2015
Austria 6,00% 5,80% 5,00% 5,75% 6,88%
2016 2017 2018 2019 2020
Austria 6,25% 5,54% 6,51% 5,59% 5,10%
2021 2022 2023
Austria 4,63% 6,63% 5,18%
marktrisikoprämie.de

Die Internetsite marktrisikoprämie.de ist mit der Seite basiszinskurve.de verknüpft. Die Werte basieren auf impliziten Marktrisikoprämien. Da jedoch die geglätteten Basiszinssätze abgezogen werden, kann es zu rechnerischen Abweichungen zu KFS/BW 1 kommen. Die Quellen der Daten und ihre Ableitung sind dargestellt und insoweit nachvollziehbar. Die Daten sind nicht als Tabelle, sondern grafisch dargestellt und nur schwer lesbar.

Internetseite der WU Wien

Auf der Internetseite Transferstudien der WU Wien: Seite iMR: implizite Marktrendite(n) für den österreichischen Kapitalmarkt, abgefragt 5.10.2024, finden sich die impliziten Marktrisikoprämien. Die Berechnung ist ersichtlich, nicht jedoch die Quellen. Die Werte sind insoweit nicht nachvollziehbar. Die Daten sind nicht als Tabelle, sondern grafisch dargestellt und nur schwer lesbar.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 105;
  • IDW S 1 Rz. 118 ff;
  • KFS/BW 1 E7 (2022);

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. 225 ff;
  • Bachl (2018), S. 46 ff;
  • Dörschell u.a. (2012), S. 91 ff;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. 94 f;
  • Mandl / Rabel (1997), S. 292 ff;
  • Stahl (2015), S. 7 f;
  • WPH-Edition (2018), Tz. A 382 ff;
  • Stehle (2004);
  • Stehle / Hausladen (2004);

Unterlage(n)

  • Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Aschauer / Purtscher (2023), S. 225.
  2. Bachl (2018), S. 47.
  3. Bachl (2018), S. 46.
  4. Vgl. Bachl (2018), S. 47.
  5. Vgl. Bachl (2018), S. 47.
  6. Quellen und Downloads bei Fachgutachten-Unternehmensbewertung.
  7. Aus Ihlau / Duscha (2019), S. 101.