Steuervorteil der Fremdfinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Steuervorteil der Fremdfinanzierung (Tax Shield)''' ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>
 
Der '''Steuervorteil der Fremdfinanzierung (Tax Shield)''' ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>
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Die steuerliche Abzugsfähigkeit widerspricht der [[Irrelevanzthese von Modigliani/Miller]] in seiner ursprünglichen Fassung.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 117</ref>
 
Die steuerliche Abzugsfähigkeit widerspricht der [[Irrelevanzthese von Modigliani/Miller]] in seiner ursprünglichen Fassung.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 117</ref>
 
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== Berücksichtigung der Steuervorteile ==
 
== Berücksichtigung der Steuervorteile ==

Version vom 15. Februar 2017, 18:35 Uhr

Kurzinfo!

Der Steuervorteil der Fremdfinanzierung (Tax Shield) ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.[1]

Der Begriff Tax Shield wird in der jedoch uneinheitlich auch für den Barwert der Steuervorteile verwendet.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit widerspricht der Irrelevanzthese von Modigliani/Miller in seiner ursprünglichen Fassung.[2]

Berücksichtigung der Steuervorteile

Die Bruttoverfahren berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:[3]

  1. APV-Verfahren: Der Barwert der Steuervorteile werden dem Wert des unverschuldeten Unternehmens hinzugerechnet.
  2. WACC-Verfahren: Bei Ermittlung des Cash Flows wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
  3. TCF-Verfahren: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 36 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 127 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), 117, 211
  • Bachl (2015), 12, 49
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256
  • Ihlau ua (2013), 53, 54, 87, 95, 240
  • Mandl / Rabel (1997), 373 ff

Unterlage(n)

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ihlau ua (2013), 42
  2. Aschauer / Purtscher (2011), 117
  3. Ihlau ua (2013), 42