Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bonus (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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* in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Preispolitik Preispolitik] eine Preisminderung '''erg'''
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* in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Preispolitik Preispolitik] ein nachträglicher [[Rabatt]], dh ein Preisnachlass, der am Jahresultimo oder bei Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Absatzvolumens gewährt wird (vgl. [[Bonus]]).
 
* bei [[Aktiengesellschaft]]en eine neben der [[Dividende]] zur [[Ausschüttung]] gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in besonders günstigen Geschäftsjahren oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt, und entsprechend der Dividende behandelt wird.
 
* bei [[Aktiengesellschaft]]en eine neben der [[Dividende]] zur [[Ausschüttung]] gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in besonders günstigen Geschäftsjahren oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt, und entsprechend der Dividende behandelt wird.
 
* Im Spargeschäft der [https://de.wikipedia.org/wiki/Bank Banken]: nach Ablauf einer bestimmten Anlagedauer zusätzlich gezahlter Betrag auf die eingezahlten Sparleistungen, im Bonussparvertrag geregelt.
 
* Im Spargeschäft der [https://de.wikipedia.org/wiki/Bank Banken]: nach Ablauf einer bestimmten Anlagedauer zusätzlich gezahlter Betrag auf die eingezahlten Sparleistungen, im Bonussparvertrag geregelt.
* 4. Bestandteil des Einkommens: in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn gezahlter variabler Bestandteil der Vergütung, v.a. von Managern großer Unternehmen (vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Bonuszahlung Wikipedia, Stichwort: Bonuszahlung].
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* Bestandteil des Einkommens: in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn gezahlter variabler Bestandteil der Vergütung, v.a. von Managern großer Unternehmen (vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Bonuszahlung Wikipedia, Stichwort: Bonuszahlung].
 
 
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Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
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[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
 
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
 
[[Kategorie:Mathematischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
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[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
 
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Version vom 16. Januar 2025, 05:07 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise 1#Preisnachlass (2.1.2025)

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

fe 

Bonus bezeichnet:

  • in der Preispolitik ein nachträglicher Rabatt, dh ein Preisnachlass, der am Jahresultimo oder bei Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Absatzvolumens gewährt wird (vgl. Bonus).
  • bei Aktiengesellschaften eine neben der Dividende zur Ausschüttung gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in besonders günstigen Geschäftsjahren oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt, und entsprechend der Dividende behandelt wird.
  • Im Spargeschäft der Banken: nach Ablauf einer bestimmten Anlagedauer zusätzlich gezahlter Betrag auf die eingezahlten Sparleistungen, im Bonussparvertrag geregelt.
  • Bestandteil des Einkommens: in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn gezahlter variabler Bestandteil der Vergütung, v.a. von Managern großer Unternehmen (vgl. Wikipedia, Stichwort: Bonuszahlung.

Weblinks

Einzelnachweise


[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]