Stand-alone-Betrachtung: Unterschied zwischen den Versionen
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In den Erläuternden Bemerkungen (EB) zur Regierungsvorlage vom 15. 11. 2005 (ÖStZ 2005, 522 ff) wird zu den geplanten Änderungen ausgeführt, dass durch die Änderungen die geltende Verwaltungspraxis, nach der das einzubringende Vermögen für sich allein betrachtet (,stand-alone') und damit ohne Einfluss auf mögliche Synergieeffekte durch die Einbringung , die nur für das Umtauschverhältnis Bedeutung haben, ausdrücklich verankert werden soll. Ziel der Regelung ist unverändert primär die Feststellung, dass kein real überschuldetes Vermögen vorliegt, sekundär die Höhe des Verkehrswertes". Die mit der ,Stand-alone-Betrachtung' verbundene Bewertungsanordnung ändert nichts am Grundsatz der Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze , wie sie etwa im Fachgutachten des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder KFS-BW1 ausgeführt werden, dies aber mit der Maßgabe, dass die Bewertung auf das dem Einbringenden gehörende Vermögen und damit unter Beachtung eines objektivierten Unternehmerlohns und einer sich aus dem Blickwinkel der übernehmenden Körperschaft ergebenden Ertragsteuerbelastung (KöSt und KESt unter Vollausschüttungsgesichtspunkten) und unter Außeransatzlassen von Confusiowirkungen zu beziehen ist".<ref>Trentini (2006)</ref> | In den Erläuternden Bemerkungen (EB) zur Regierungsvorlage vom 15. 11. 2005 (ÖStZ 2005, 522 ff) wird zu den geplanten Änderungen ausgeführt, dass durch die Änderungen die geltende Verwaltungspraxis, nach der das einzubringende Vermögen für sich allein betrachtet (,stand-alone') und damit ohne Einfluss auf mögliche Synergieeffekte durch die Einbringung , die nur für das Umtauschverhältnis Bedeutung haben, ausdrücklich verankert werden soll. Ziel der Regelung ist unverändert primär die Feststellung, dass kein real überschuldetes Vermögen vorliegt, sekundär die Höhe des Verkehrswertes". Die mit der ,Stand-alone-Betrachtung' verbundene Bewertungsanordnung ändert nichts am Grundsatz der Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze , wie sie etwa im Fachgutachten des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder KFS-BW1 ausgeführt werden, dies aber mit der Maßgabe, dass die Bewertung auf das dem Einbringenden gehörende Vermögen und damit unter Beachtung eines objektivierten Unternehmerlohns und einer sich aus dem Blickwinkel der übernehmenden Körperschaft ergebenden Ertragsteuerbelastung (KöSt und KESt unter Vollausschüttungsgesichtspunkten) und unter Außeransatzlassen von Confusiowirkungen zu beziehen ist".<ref>Trentini (2006)</ref> | ||
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* einer Unbeachtlichkeit der nach der Umgründung entstehenden Unternehmensform, | * einer Unbeachtlichkeit der nach der Umgründung entstehenden Unternehmensform, | ||
* einer ausschließlichen Beurteilung des umzugründenden Vermögens vor der Umgründung | * einer ausschließlichen Beurteilung des umzugründenden Vermögens vor der Umgründung | ||
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Version vom 24. Februar 2017, 17:12 Uhr
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Bei der Stand-Alone-Betrachtung wird das Bewertungsobjekt für sich allein bewertet, d.h. im Konzern ohne Synergieeffekte.
*Durchgestrichen lö
siehe auch-> objektivierter Unternehmenswert
Synonyme: [[]]
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Die Stand alone Betrachtung hat Bedeutung:
- Berücksichtigung von Synergieeffekten
- Konzernbewertung
stand alone | Synergieeffekte |
Verkehrswert | Beizulegender Wert |
Gemeiner Wert | Teilwert |
Fremdvergleichswert |
Literatur
Erlässe
- UmgrStR (2002)
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Bachl (2015), 53
- Fleischer / Hüttemann (2015)
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 556, 581
zu verwendete Literatur
- Hager (2014): Hager, Unternehmensbewertung im Steuerrecht – Teil 1: Verkehrswert, RWZ 2014/47
- Trentini (2004): Trentini, Die Praxis der Unternehmensbewertung bei Umgründungen, in König (Hrsg.): Körperschaften im Steuerrecht - FS Wiesner, Linde 2004
- Trentini (2006): Trentini, Unternehmensbewertung und Umgründungen, RWZ 2006/115
Unterlage(n)
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell
Folien
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise