Wirtschaftstreuhänder: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Wirtschaftstreuhänder''' bezeichnet:
 
Der Begriff '''Wirtschaftstreuhänder''' bezeichnet:
* den [[Gutachter]]: Zu unrecht wird in der Literatur oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
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* den [[Gutachter]]:  
* '''besser:''' Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
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:Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders], diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zusammengeschlossen.
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* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders],  
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:diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zusammengeschlossen.
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Version vom 16. September 2017, 05:15 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:

Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zusammengeschlossen.