Wirtschaftstreuhänder: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. September 2017, 06:28 Uhr

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:

Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zusammengeschlossen.