Einzelbewertungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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* ''[[Substanzwertverfahren]]'': Basis sind die Reproduktionswerte, keine selbständige Bedeutung mehr
 
* ''[[Substanzwertverfahren]]'': Basis sind die Reproduktionswerte, keine selbständige Bedeutung mehr
* ''[[Liquidationswert]]'': Basis sind die Liquidationswerte. [[Mindestwert]] sofern keine [[Fortführungsverpflichtung]] besteht (vgl. Rz. 132 KFS BW 1 (2014).
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* ''[[Liquidationswert]]'': Basis sind die Liquidationswerte. Er stellt den  [[Mindestwert]] dar, sofern keine [[Fortführungsverpflichtung]] besteht (vgl. Rz. 132 KFS BW 1 (2014).
  
 
''siehe auch-> [[Bewertungsverfahren]]''
 
''siehe auch-> [[Bewertungsverfahren]]''

Version vom 16. September 2017, 17:35 Uhr

Kurzinfo!

Bei Einzelbewertungsverfahren wird der Unternehmenswert durch eine isolierte Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.[1]

Der Unternehmenswert ermittelt sich daher:

Wert der einzelnen Vermögensgegenstände
- Wert der Schulden
= Unternehmenswert

Arten

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 10
  • Ihlau ua (2013), 38, 61ff, 111

Einzelunternehmen, 8, 50, 64, 99, 124, 134

  • Mandl / Rabel (1997), 46ff.

siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mandl / Rabel (1997), 46