Benutzer:Peter Hager/Lexikon: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bewertungsobjekt ==
 
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'''Bewertungsobjekt''' ist der nicht rechtlich, sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der Bewertung.<ref>vgl. Rz. 18 IDW S 1 (2008)</ref>
 
 
''siehe auch-> [[Bewertungsprozess]]''
 
<!--<ref></ref>-->
 
 
=== Arten von Bewertungsobjekten ===
 
 
Bewertungsobjekte einer Unternehmensbewertung können sein:<ref>vgl. Ballwieser (2011), S. 6</ref>
 
* Unternehmen
 
* Unternehmensteile
 
* Unternehmensverbünde
 
* Betriebe
 
* Teilbetriebe
 
* Kundenstamm
 
* Marken
 
* (Immobilien von Immobilienunternehmen)<ref>ansonsten Bewertung nach LGB</ref>.
 
 
=== Bestandteilen von Bewertungsobjekten ===
 
Das Bewertungsobjekt besteht aus dem [[betriebsnotwendiges Vermögen| betriebsnotwendigen]] und dem [[nicht betriebsnotwendiges Vermögen|nicht betriebsnotwendigen Vermögen
 
nicht betriebsnotwendigen Vermögen]].
 
<!--=== Bedeutung ===-->
 
 
=== Literatur ===
 
 
==== Fachgutachten ====
 
 
* Rz. 6 - 8 KFW/BW 1
 
* Rz. 18 - 21 IDW S1 (2008)
 
 
==== Fachliteratur ====
 
* Bachl (2011), 9
 
* Hager, Grundbegriffe, 1f'''Link'''
 
 
<!--==== Judikatur ====-->
 
 
<!--=== Einzelnachweise ===
 
<references />
 
 
=== Weblinks ===
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
-->
 
  
 
== Bewertungsprozess ==
 
== Bewertungsprozess ==

Version vom 24. Februar 2015, 12:28 Uhr


Bewertungsprozess

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Der Bewertungsprozess von der Auftragserteilung zur Gutachtenserstellung enthält vier fixe Punkte deren Abänderung zu einer Änderung des Gutachtens führt:

  1. Bewertungsobjekt (Gegenstand der Bewertung)
  2. Bewertungssubjekt (Person auf den die Bewertung abzielt)
  3. Bewertungsanlass (konkreter Grund der Bewertung) und
  4. Bewertungsstichtag

Daneben gibt es zwei abgeleitete Begriffe:

  1. Bewertungszweck (dieser wird aus dem Anlass abgeleitet, eine falsche Ableitung stellt einen Verfahrensfehler dar)
  2. Gutachter (seine Funktion wird aus dem Bewertungszweck abgeleitet. Idealtypischerweise sollten zwei Gut-achter denselben Wert errechnen. In der Praxis kommt das leider nicht vor.)[1]

Der Gutachter muss, dann eine dem Bewertungszweck entsprechende Bewertungsmethode wählen. Die für die Durchführung notwendigen Daten erheben, plausiblisieren und den Unternehmenswert berechnen und diesen plausibiisieren. Das Ergebnis wird in einem Unternehmensbewertungsgutachten dargestellt.


Literatur

Fachliteratur

  • Hager, Grundbegriffe LINK


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Einzelnachweise

  1. Hager: Grundbegriffe, 1