Bewertungssubjekt: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem Auftraggeber des [[Gutachten|Bewertungsgutachtens]] verwechselt werden. | + | Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem ''Auftraggeber'' des [[Gutachten|Bewertungsgutachtens]] verwechselt werden. |
− | <!--Das [[Fachgutachten]] KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu IDW S1 (2008) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 102</ref>--> | + | |
+ | *)<!--Das [[Fachgutachten]] KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu IDW S1 (2008) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 102</ref>--> | ||
Bei der [[Typisierung]] wird das konkrete Bewertungssubjekt durch ein typisiertes ersetzt. | Bei der [[Typisierung]] wird das konkrete Bewertungssubjekt durch ein typisiertes ersetzt. |
Version vom 16. Oktober 2017, 04:36 Uhr
Das Bewertungssubjekt ist jene Person auf die das Bewertungsobjekt bezogen werden soll.[1]
Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem Auftraggeber des Bewertungsgutachtens verwechselt werden.
- )
Bei der Typisierung wird das konkrete Bewertungssubjekt durch ein typisiertes ersetzt.
siehe auch-> Bewertungsprozess
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Literatur
Fachgutachten
Rz. 9 KFS/BW 1 (2014)
Fachliteratur
- Bachl (2011), S. 9ff
- Hager (Grundbegriffe), S. 2f
Einzelnachweise
- ↑ Hager (Grundbegriffe), S. 2
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur