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+ | Der '''ordentlicher (gemeiner) Preis''' gem. § 305 ABGB ergibt sich aus dem Nutzen einer Sache, den sie mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allge-mein erbringt. Besondere Vorlieben bleiben dabei unberücksichtigt. | ||
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+ | Der „objektive“ Wert ist der Wert, den der Gegenstand allgemein, d.h. für jedermann hat (pretium commune). Er wird durch den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Verkaufserlös bestimmt.<ref> Bachl (2006), S. 16 unter Verweis auf Piltz (1994), S. 93</ref> | ||
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+ | Sofern beim objektivierten Wert '''link''' keine Adaptierungen vorgenommen werden, ergibt dieser (idealtypisch) den Verkehrswert '''link'''<s>(= objektiver Preis)</s>.<ref>Vgl. Wollny (2010a)</ref>'''in lit?''' | ||
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+ | Sofern Gesetz oder Vereinbarung keine anderslautende Vereinbarung vorsehen, erfolgt gem. § 306 ABGB die Bewertung nach dem ordentlichen Preis.'''Quelle?''' | ||
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+ | Der '''außerordentlicher Preis''' gem. § 305 ABGB stellt den Preis unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse und Vorlieben dar. | ||
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+ | Der „subjektive“ Wert ist der Wert, den der Gegenstand für eine ganz bestimmte einzelne Person hat (pretium singulare). Er wird synonym als „Interesse“ und „Liebhaberwert“ bezeichnet und ist grund-sätzlich nur im Schadenersatz von Bedeutung.<ref>Vgl. Bachl (2006), S. 16</ref> | ||
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Version vom 14. Januar 2018, 07:58 Uhr
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[1]
- Referenzname[2]
- Weitere Verwendung Name[2]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Neu (mit Dat)
- 1.1 NN (..2018)
- 1.2 Datei:Obj-Subj.pdf (14.1.2018)
- 1.3 Bandbreite (17.12.2017)
- 1.4 Fachautoren (17.12.2017)
- 1.5 Ergänzung Subjektiver Unternehmenswert (7.12.2017)
- 1.6 Open Access Archive (4.12.2017)
- 1.7 Synergie (17.11.2017)
- 1.8 Wissenschaftstheoretische Einordnung der Unternehmensbewertung (18.10.2017)
- 1.9 Planplausibilisierung (17.10.2017)
- 1.10 Ergebnisplausibilisierung (17.10.2017)
- 1.11 Link (16.10.2017)
- 1.12 Schlüssigkeit (16.10.2017)
- 1.13 technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)
- 1.14 Bilanzbegriffe (9.10.2017)
- 1.15 BDU (9.10.2017)
- 1.16 Vermögen (8.10.2017)
- 1.17 notwendiges Betriebsvermögen (7.10.2017)
- 1.18 Eigen-, Fremd-, Gesamtkapital- (18.9.2017)
- 1.19 Fortführungsphase (16.9.2017)
- 1.20 Fortführungswert (16.9.2017)
- 1.21 Verbundberücksichtigungsprinzip (13.9.2017)
- 1.22 Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
- 2 Länger Offen - versteckt (mit Dat)
- 3 Erledigt (mit Link)
- 4 Verweis Muster
- 5 Einzelnachweise
Neu (mit Dat)
nach Datum absteigend sortiert, nach 6 Monaten zu länger offen
NN (..2018)
mm
Datei:Obj-Subj.pdf (14.1.2018)
Eigentümerbezogenheit
In Subjektiver Unternehmenswert:
Arten der Subjektivität
- Eigentümerbezogenheit
- Bewerterbezogenheit
Unter Eigentümerbezogenheit versteht man den Bezug des Unternehmenswertes auf den konkreten Eigentümer. Sie ist das Merkmal des subjektiven Unternehmenswertes.[3]
Bewerterbezogenheit bedeutet, dass persönliche Auffassungen des Bewerters in das Gutachten einfließen.[4]
lema erstellen: Eigentümerbezogenheit Bewerterbezogenheit
Hinweise: Gutachter Gutachten Schlüssigkeit Nachvollziehbarkeit
Ordentlicher oder außerordentlicher Preis
bei Preis Hinweis
bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wert
Ordentlicher oder außerordentlicher Wert(Preis)
Literatur:
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
Der ordentlicher (gemeiner) Preis gem. § 305 ABGB ergibt sich aus dem Nutzen einer Sache, den sie mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allge-mein erbringt. Besondere Vorlieben bleiben dabei unberücksichtigt.
Der „objektive“ Wert ist der Wert, den der Gegenstand allgemein, d.h. für jedermann hat (pretium commune). Er wird durch den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Verkaufserlös bestimmt.[5]
Sofern beim objektivierten Wert link keine Adaptierungen vorgenommen werden, ergibt dieser (idealtypisch) den Verkehrswert link(= objektiver Preis).[6]in lit?
Sofern Gesetz oder Vereinbarung keine anderslautende Vereinbarung vorsehen, erfolgt gem. § 306 ABGB die Bewertung nach dem ordentlichen Preis.Quelle?
Der außerordentlicher Preis gem. § 305 ABGB stellt den Preis unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse und Vorlieben dar.
Der „subjektive“ Wert ist der Wert, den der Gegenstand für eine ganz bestimmte einzelne Person hat (pretium singulare). Er wird synonym als „Interesse“ und „Liebhaberwert“ bezeichnet und ist grund-sätzlich nur im Schadenersatz von Bedeutung.[7]
mm
Bandbreite (17.12.2017)
- Artikel ausschlachten
- Artikel in Unterlage
- Artikel in Lebenslauf
Fachautoren (17.12.2017)
- Schmalenbach
- Wikipedia
- fe FS
- Sieben
- [https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Sieben Wikipedia
- FS 1998 OK,
- es gibt eine zweite?
- Ballwieser
- Wikipedia
- FS 2014 OK
- Moxter
- Wikipedia
- FS OK
, Mandl, ?Manfred Jürgen Matschke, Hans Münstermann (Ökonom) Fischer-Winkelmann, Kruschwitz ? Bertl, Egger, Seicht, Tichy
Ergänzung Subjektiver Unternehmenswert (7.12.2017)
Open Access Archive (4.12.2017)
Begriffe
ECONSTROR
- Econstor bei Wikipedia, abgefragt 4.12.2017
- Homepage
SSRN
+ wIKI.en
Synergie (17.11.2017)
Begriff aus subj-obj Hinweis Wiki insbesondere Wirtschaft https://de.wikipedia.org/wiki/Synergiepotenzial
- echt - unecht
- realisiert - nn realisiert
Wissenschaftstheoretische Einordnung der Unternehmensbewertung (18.10.2017)
Die Unternehmensbewertung ist Bestandteil der Betriebswirtschaftslehre. Die Investitionstheorie befasst sich mit den Günstigkeitsüberlegungen Wort von Vermögensgegenständen, die Unternehmensbewertung mit der von Unternehmen(bzw. Teilen von Unternehmen link Bewertungseinheit?
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebswirtschaftslehre https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft
Planplausibilisierung (17.10.2017)
- formelle- materielle Plausibilisierung Passt hier?
- Vergangenheits-, Markt- und Umweltanalyse
Ergebnisplausibilisierung (17.10.2017)
- formelle- materielle Plausibilisierung
- Börsenkurse, Transaktionspreise (tatsächlich oder auch einzelne vergleichbare?
- Vergleichsverfahren
Link (16.10.2017)
Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen:
Schlüssigkeit (16.10.2017)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssigkeit#Prozessrecht
- https://de.wiktionary.org/wiki/schl%C3%BCssig
mE passend wie Schlüssel und Schloß Stand der Wissenschaft Denkgesetze sind Eigenschaften von schlüssig
technischer Bewertungsstichtag (15.10.2017)
Fällt der Bewertungsstichtag nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres zusammen wird meist ein technischer Bewertungsstichtag gewählt und der Wert von diesem auf den tatsächlichenn Stichtag übergeleitet. auf Unterlage Bewertugnsstichtag warten ev eigene Unterlage erstellen
Bilanzbegriffe (9.10.2017)
NOPLAT
BDU (9.10.2017)
- Grundsätze ordnungsmäßiger Planung
- Grundsätze ordnungsmäßiger Markenbewertung
Vermögen (8.10.2017)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gen_(Wirtschaft)
Arten:
- Eigenkapital
- Fremdkapital
- Gesamtkapital
Kapital nicht Vermögen
Rechnungswesen
- Betriebsvermögen
- notwendiges Betriebsvermögen
- gewillkürtes Betriebsvermögen
- Privatvermögen
In UBW:
- betriebsnotwendiges Vermögen
- nicht betriebsnotwendiges Vermögen
notwendiges Betriebsvermögen (7.10.2017)
Entspricht nicht Hinweis betriebsnotwendiges Vermögen
Ev Übersicht Vermögensarten Rechnungswesen und Einordung UBW
Eigen-, Fremd-, Gesamtkapital- (18.9.2017)
Bisher Fremdkapital Verweis auf Marktwert des Fremdkapitals.
Erklären:
- EK FK
- Unterschied EK Marktwert FK
- Unterschied FK verzinsliches FK?
Fortführungsphase (16.9.2017)
- link auf Rentenphase ändern und Weiterleitungsseite
- (Unternehmensdauer, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Terminal Value, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Mehrphasenmodell) bei: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rentenphase
Fortführungswert (16.9.2017)
link auf Rentenphase ändern und Weiterleitungsseite
- link auf Rentenphase ändern oder Begriffseite
- (Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Nicht_betriebsnotwendiges_Vermögen) bei: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rentenphase
Hinweis Ertragswert = Fortführungswert
Verbundberücksichtigungsprinzip (13.9.2017)
(ex GoB) Bücher: Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99,
Verbund- oder Synergieeffekte beschreiben eine Veränderung des zukünftigen 26 Ertrags (oder Cashflows), die durch einen Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen entstehen und größer sind als die Summe der zukünftigen Erträge (oder Cashflows) der Unternehmen auf stand alone Basis. Das Verbundberücksichtigungsprinzip stellt ebenfalls einen Grundsatz ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung dar; eine Nichtberücksichtigung von Verbundeffekten wäre als Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung zu werten.1 Der IDW S 1 2008 unterscheidet zwischen echten und unechten Synergieeffekten. Hiernach sind unechte Synergieeffekte „dadurch gekennzeichnet, dass sie sich ohne Durchführung der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme realisieren lassen." Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99
Synergieeffekte schreiben, dort diesen Text einfügen und Verbundberücksichtigungsprinzip als Weiterleitung.==> Bisher weiterleitung zu GoU
Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
• Baldauf / Pummerer: „Transaktionsbedingte Ertragsteuern bei der Bewertung personenbezogener Unternehmen“, RWZ 2006/77 • Mandl / Rabel: „Gegenüberstellung der neuen Fachgutachten IDW S 1 und KFS BW 1“, RWZ 2006/33 • Wagner: „Unterschiedliche Wirkungen bewertungsbedingter und transaktionsbedingter latenter Ertragsteuern“, WPg 2008, 834 • Pummerer: „Unternehmensbewertung für KMU“, Linde 2015 zitiert: Pummerer (2015), S. 146 ff;
Länger Offen - versteckt (mit Dat)
nach Datum sortiert, nach 12 Monaten nur Stichwort, Rest versteckt
Erledigt (mit Link)
alphabetisch
2017
- Barwert
- finanzieller Überschuss
- Gesamtbewertungsprinzip
- Kapitalwertprinzip
- Liquidationstest
- Marktwert
- Marktwertvergleich
- Stand der Wissenschaft
- Subjektivitäts-, Typisierungs- und Objektivierungsprinzip (bei Objektivierter_Unternehmenswert eingebaut)
- Synonyme
- Wirtschaftstreuhänder
- Zukunftsbezogenheitsprinzip
- Funktion der Diskontierung
- Arbitrium (18.11.2017)
- OECD-Richtlinie (18.11.2017)
- weitere Statistische Kennzahlen (18.11.2017)
2018
Verweis Muster
Benutzer:Peter Hager/Musterseite