Bewertungssubjekt: Unterschied zwischen den Versionen
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Das FG KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu den Fachgutachten IDW S1/2005 und FEE/2001) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 102</ref> | Das FG KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu den Fachgutachten IDW S1/2005 und FEE/2001) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 102</ref> |
Version vom 27. Februar 2015, 18:10 Uhr
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Das Bewertungssubjekt ist jene Person auf die das Bewertungsobjekt bezogen werden soll.[1]
Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem Auftraggeber des Bewertungsgutachtens verwechselt werden.
Das FG KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu den Fachgutachten IDW S1/2005 und FEE/2001) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.[2]
siehe auch-> Bewertungsprozess-->
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
- Steuersatz
- Synergieeffekte
Literatur
Fachgutachten
Rz. 9 KFS/BW 1 (2014)
Fachliteratur
- Bachl (2011), S. 9ff
- Hager (Grundbegriffe), S. 2f
Einzelnachweise
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur