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Version vom 25. Februar 2019, 05:23 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Ertragswert bezeichnet:
- den Zukunftserfolgswert (in diesem Sinne auch beim Teilwert in den EStR gebraucht
- das Ergebnis eines Ertragswertverfahrens (Ermittlung: zukunftsorientiert)
- den vom Ertrag abhängigen Teil eines Mittelwertverfahrens (Berliner-, Schweizer-, Wiener Verfahren) (Ermittlung: vergangenheitsorientiert)