Bewertungssubjekt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Bewertungssubjekt''' ist jene Person auf die das [[Bewertungsobjekt]] bezogen werden soll.<ref>Hager (Grundbegriffe), S. 2</ref>
 
Das '''Bewertungssubjekt''' ist jene Person auf die das [[Bewertungsobjekt]] bezogen werden soll.<ref>Hager (Grundbegriffe), S. 2</ref>
  
Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem ''Auftraggeber'' des [[Gutachten|Bewertungsgutachtens]] verwechselt werden.  
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Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem [[Auftraggeber]] des [[Gutachten|Bewertungsgutachtens]] verwechselt werden.  
  
 
*)<!--Das [[Fachgutachten]] KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu IDW S1 (2008) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 102</ref>-->  
 
*)<!--Das [[Fachgutachten]] KFS/BW 1 weist (im Gegensatz zu IDW S1 (2008) einen absoluten Subjektbezug auf, der auch auf die objektive Bewertung durchschlägt.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 102</ref>-->  

Version vom 1. März 2019, 07:34 Uhr

Kurzinfo

Das Bewertungssubjekt ist jene Person auf die das Bewertungsobjekt bezogen werden soll.[1]

Das Bewertungssubjekt darf nicht mit dem Auftraggeber des Bewertungsgutachtens verwechselt werden.

  • )

Bei der Typisierung wird das konkrete Bewertungssubjekt durch ein typisiertes ersetzt.

siehe auch-> Bewertungsprozess

Bedeutung

Literatur

Fachgutachten

Rz. 9 KFS/BW 1 (2014)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), S. 9ff
  • Hager (Grundbegriffe), S. 2f

Unterlage(n)

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Hager (Grundbegriffe), S. 2