Vollständigkeitserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der '''Vollständigkeitserklärung''' bestätigt die [[Unternehmensleitung]], die Vollständigkeit der vorgelegten Untelagen. Insbesondere dass die vorgelegten Plandaten '''link''' den aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung entsprechen, plausibel abgeleitet '''link''' sind und alle erkennbaren Chancen und Risiken '''link''' berücksichtigen.<ref>KFS/BW 1 Rz. 154</ref>
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In der '''Vollständigkeitserklärung''' bestätigt die [[Unternehmensleitung]], die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen. Insbesondere, dass die vorgelegten Plandaten den aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung ([[Marktanalyse|Markt-]] bzw.- [[Umweltanalyse|Unternehmensentwicklungen]]) entsprechen, [[Planplausibilisierung|plausibel]] abgeleitet sind und alle erkennbaren Chancen und [[Risiko|Risiken]] berücksichtigen.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 154</ref>
  
Muster wurden von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer '''link''' und das deutsche IDW '''link''' erarbeitet.
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Muster wurden von der [[Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer]]<ref>Anhang zu KFS/BW 1</ref> und dem deutsche [[Institut der Wirtschaftsprüfer]] erarbeitet.
 
   
 
   
 
Die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens sollte schon im Bewertungsauftrag enthalten sein.<ref>Bachl (2018), S. 78</ref>
 
Die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens sollte schon im Bewertungsauftrag enthalten sein.<ref>Bachl (2018), S. 78</ref>
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* KFS/BW 1 (2014) Rz. 154
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* [http://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-118/274_view-13/ Downloadbereich der KSW], abgefragt 3.3.2019
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Version vom 3. März 2019, 07:15 Uhr

Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)

In der Vollständigkeitserklärung bestätigt die Unternehmensleitung, die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen. Insbesondere, dass die vorgelegten Plandaten den aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung (Markt- bzw.- Unternehmensentwicklungen) entsprechen, plausibel abgeleitet sind und alle erkennbaren Chancen und Risiken berücksichtigen.[1]

Muster wurden von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer[2] und dem deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer erarbeitet.

Die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens sollte schon im Bewertungsauftrag enthalten sein.[3]

Vollständigkeitserklärung und Wertermittlung

Die Vollständigkeitserklärung ist ein Zeichen, dass das Gutachten in Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung Link erstellt wurde.

Erfolgt die Gutachtenserstellung (zB in Streitfällen, aus Geheimhaltungsgründen oder bei Schätzungen im Steuerverfahren) ohne Mitwirkung der Unternehmensleitung, wird die Verlässlichkeit des Bewertungsergebnisses leiden.[4]. Entsprechend der Judikatur des VwGH zu Schätzungen geht dies bei fehlender Mithilfe zu Lasten des Steuerpflichtigen.ev link ref

siehe auch-> Dokumentationsprinzip, Arbeitspapiere

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 (2014) Rz. 154 und Anhang

Fachliteratur

  • Bachl (2018), 78
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 248f, 592

Unterlage(n)

  • Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 154
  2. Anhang zu KFS/BW 1
  3. Bachl (2018), S. 78
  4. Bachl (2018), S. 78