Unternehmensbewertung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Weblink)
(Geschichtlicher Überblick)
Zeile 6: Zeile 6:
 
''Hauptartikel-> [[Geschichte der Unternehmensbewertung]]''
 
''Hauptartikel-> [[Geschichte der Unternehmensbewertung]]''
  
Die Unternehmensbewertung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre wird von der Entwicklung der Theorie und den Erwartungen der Praxis beeinflusst. Die praktische Arbeit beeinflusst die [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Standards]] genau so wie diese die paktische Arbeit normiert. Die Rechtsprechung orientiert sich an der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ebenso wie diese sich nach der Rechtsprechung richten.<ref>Vertiefung: Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller: "Handbuch der Unternehmensbewertung", NWB-Verlag 2012</ref>
+
Die Unternehmensbewertung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre wird von der Entwicklung der Theorie und den Erwartungen der Praxis beeinflusst. Die praktische Arbeit beeinflusst die [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Standards]] genau so wie diese die paktische Arbeit normiert. Die Rechtsprechung orientiert sich an der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ebenso wie diese sich nach der Rechtsprechung richten.<ref>Zur Vertiefung: Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller: "Handbuch der Unternehmensbewertung", NWB-Verlag 2012</ref>
  
 
== Fachgutachten ==
 
== Fachgutachten ==

Version vom 27. Juli 2014, 04:43 Uhr

!!! In Bearbeitung!!!

Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen zum Gegenstand. Sie ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre.

Geschichtlicher Überblick

Hauptartikel-> Geschichte der Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre wird von der Entwicklung der Theorie und den Erwartungen der Praxis beeinflusst. Die praktische Arbeit beeinflusst die Standards genau so wie diese die paktische Arbeit normiert. Die Rechtsprechung orientiert sich an der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ebenso wie diese sich nach der Rechtsprechung richten.[1]

Fachgutachten

Hauptartikel-> Fachgutachten-Unternehmensbewertung

Verbände deren Mitglieder Unternehmensbewertungen vornehmen, erstellen Empfehlungen die zumeist nur für ihre Mitglieder verbindlich sind. Sofern jedoch das Fachgutachten große Bedeutung erlangt, werden sie in der Rechtsprechung bzw. den Steuerrichtlinien (zB EStR 2000, KStR 2012, UmgrStR 2002) als Maßstab für betriebswirtschaftlich anerkannte Normen betrachtet.

Judikatur

Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sowie des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), sowie ausgewählte Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH), der Oberlandesgerichte (OLG), der Landesgerichte (LG), der Bezirksgerichte (BG), Entscheidungen des Obersten Patent- und Markensenats (OPMS) und ausländische Entscheidungen (AUSL) sind im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes zu finden. Die Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichtes (BFG) (ab 2014), (bzw. Unabhängigen Finanzgerichtes UFS bis 2013 sind in der FINDOK des BMF zu finden.


Einen Überblick über die Judikatur zur Unternehmensbewertung in Deutschland bietet:

  • Großfeld: „Recht der Unternehmensbewertung“, Verlag RWS 2012

Für die österreichesche Judikatur zur Unternehmensbewertung:

  • Bachl: „Unternehmensbewertung in der gesellschaftsrechlichen Judikatur“, Lexisnexis, 2006

Literatur

Die Literatur ist sehr umfangreich. In meinen Anfängerkursen verteile ich folgende Empfehlung Datei:Literaturempfehlung Basisseminar.pdf.

Seit 2013 erstelle ich Literaturlisten:

Für die Buchsuche empfiehlt sich die Seite des österreichischen Bibliothekenverbundes.

Einzelnachweise

  1. Zur Vertiefung: Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller: "Handbuch der Unternehmensbewertung", NWB-Verlag 2012

Weblink