Geschichte der Unternehmensbewertung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Funktionale Unternehmensbewertung ==
Diese Theorie wurde in den 1970er Jahren entwickelt und wird auch als ''Kölner Funktionenlehre'' bezeichnet. Der Wert orientiert sich am Zweck der Bewertung. Es gibt typische Zwecksetzungen, die in Hauptfunktionen (Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion) und Nebenfunktionen (z.B. Steuerbemessung) gegliedert werden.<ref>''Mandl/Rabel'' (1997), S. 9f</ref>
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Diese Theorie wurde in den 1970er Jahren entwickelt und wird auch als ''Kölner Funktionenlehre'' bezeichnet. Der Wert orientiert sich am [[Bewertungszweck|Zweck der Bewertung]]. Es gibt typische Zwecksetzungen, die in Hauptfunktionen (Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion) und Nebenfunktionen (z.B. Steuerbemessung) gegliedert werden.<ref>''Mandl/Rabel'' (1997), S. 9f</ref> Die Funktionenlehre stellt heute im deutschsprachigen Raum die herrschende Meinung dar.<ref>'' Henselmann'' (2012), S. 115</ref>
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== Kontingenzlehre ==
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Die  Kontingenztheorie der Unternehmensbewertung baut auf einer modifizierten Funktionenlehre auf und ergänzt diese um weitere Zusammenzänge zwischen den Bewertungssituationen und den Merkmalen des Unternehmensbewertungsverfahrens.<ref>'' Henselmann'' (2012), S. 115</ref>
  
 
== Literatur ==
 
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Version vom 27. Juli 2014, 05:39 Uhr

!!!In Bearbeitung!!!

Objektive Unternehmensbewertung

Der objektiven Unternehmensbewertung lag die Vorstellung zugrunde, dass ein objektiver Unternehmenswert existiere, der für jedermann gültig sei. Bewertungsmaßstab ist der Substanzwert. Die Bewertung orientierte sich primär an vergangenen und gegenwärtigen Verhältnissen. Trotzdem die Theorie sich in den 1960er Jahren von der Theorie der objektiven Unternehmensbewertung verabschiedet hat, wird diese Abkehr vom Gedankengut der objektiven Unternehmensbewertung von der Bewertungspraxis bis heute nicht vollständig mitgetragen.[1]

Subjektive Unternehmensbewertung

Nach Auffassung der subjektiven Unternehmensbewertung gibt es keinen allgemein gültigen Unternehmenswert, sondern nur den Wert des Unternehmens für einen konkreten Verkäufer bzw. Käufer. Das Konzept orientiert sich an den Erwartungen ("für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts", Münstermann). Nicht der Substanzwert sondern der Ertragswert stellt die Berechnungsgrundlage dar.[2]

Funktionale Unternehmensbewertung

Diese Theorie wurde in den 1970er Jahren entwickelt und wird auch als Kölner Funktionenlehre bezeichnet. Der Wert orientiert sich am Zweck der Bewertung. Es gibt typische Zwecksetzungen, die in Hauptfunktionen (Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion) und Nebenfunktionen (z.B. Steuerbemessung) gegliedert werden.[3] Die Funktionenlehre stellt heute im deutschsprachigen Raum die herrschende Meinung dar.[4]

Kontingenzlehre

Die Kontingenztheorie der Unternehmensbewertung baut auf einer modifizierten Funktionenlehre auf und ergänzt diese um weitere Zusammenzänge zwischen den Bewertungssituationen und den Merkmalen des Unternehmensbewertungsverfahrens.[5]

Literatur

  • Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller (2012)
  • Mandl/Rabel: "Unternehmensbewertung", Ueberreuter 1997

Einzelnachweise

  1. Mandl/Rabel (1997), S. 6f
  2. Mandl/Rabel (1997), S. 7f
  3. Mandl/Rabel (1997), S. 9f
  4. Henselmann (2012), S. 115
  5. Henselmann (2012), S. 115