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* ''langfristiges Fremdkapital'': Restlaufzeit über 5 Jahre.
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Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:<ref>Vgl. Lechner ua (2010), S. 665</ref>
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* Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in [[Anhang]] oder [[Bilanz]] (§ 225 Abs. 6 UGB)
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* Verbindlichkeiten mit Laufzeit über einem Jahr in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)
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Die Fristigkeiten findet man auch im ''Verbindlichkeitenspiegel''. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. <ref>Vgl. Hirschler 225 Rz. 68</ref>.
  
 
== Gesamtkapital ==
 
== Gesamtkapital ==

Version vom 20. Februar 2020, 19:10 Uhr

Das Kapital stellt die auf der Passiv- (Habenseite) der Bilanz ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) des Unternehmens dar. [1] Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die Finanzierung.

Arten:

  1. Eigenkapital
  2. Fremdkapital
  3. Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)

Eigenkapital

siehe auch-> Bilanz

Eigenkapital ist das von Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. [2] Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde (|Beteiligungsfinanzierung), sowie der nicht ausgeschütteten Gewinne (Selbstfinanzierung).[3]

Sonderfinanzierungsformen

Bestimmet Finanzierungsformen sind zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusiedeln:

  • Genussrechtskapital[4]
  • stille Beteiligungen
  • nachrangige Gesellschafterkredite (= nachrangiges Fremdkapital)
  • zusammengesetzte Finanzinstrumente (zB Wandel- und Gewinnschuldverschreibung, Hybridanleihe)

Sie dürfen auch nach Eigen- und vor dem Fremdkapital gesondert ausgewiesen werden. Die Einordnung in der Unternehmens- bzw. Steuerbilanz muss nicht der Unternehmensbewertung entsprechen. Diese richtet sich nach Bewertungszweck und -objekt.

Abgrenzung zum Fremdkapital

Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.

Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit

  • daraus ein Verlustdeckungspotential entsteht und
  • Nachrangigkeit vorliegt.[5]

Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. [6]

Buchwert des Eigenkapitals

Das Reinvermögen (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und Wirtschaftswissenschaft der Saldo (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermögen (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten eines Unternehmens.[7]

Das Reinvermögen entspricht dem Buchwert des Eigenkapitals.

Von der pagatorischen Größe Buchwert des Eigenkapitals ist der Marktwert des Eigenkapitals zu unterscheiden. Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu Zirkelbezügen kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.[8]

Fremdkapital

siehe auch-> Bilanz (Rückstellung, Verbindlichkeit)

Fremdkapital liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. [9]

Zur Abgrenzung siehe Eigenkapital.

Buchwert des Fremdkapitals

Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:

Verzinsliches Fremdkapital

Die Verzinslichkeit des Fremdkapitals ist zwar nicht für den Buchwert, wohl aber für den Marktwert des Fremdkapitals relevant. (vgl. Marktwert des Fremdkapitals)

Marktwert des Fremdkapitals

Hauptartikel-> Marktwert des Fremdkapitals

Fristigkeit

Nach der Fristigkeit wird das Fremdkapital wie folgt eingeteilt:[10]

  • kurzfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit bis 1 Jahr,
  • mittelfristiges Fremdkapital:[11] Restlaufzeit 1 - 5 Jahre und
  • langfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit über 5 Jahre.

Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:[12]

  • Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in Anhang oder Bilanz (§ 225 Abs. 6 UGB)
  • Verbindlichkeiten mit Laufzeit über einem Jahr in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)

Die Fristigkeiten findet man auch im Verbindlichkeitenspiegel. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. [13].

Gesamtkapital

Das Gesamtkapital setzt sich auch Eigen- und Fremdkapital zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.

Bedeutung

Finanzierung

Finanzierung (engl. financing) ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.[14]

siehe auch-> Unternehmensfinanzierung, Corporate Finance

Klassischerweise wird unterschieden:

  1. Eigenfinanzierung
    • Beteiligungsfinanzierung: Zufuhr von Eigenkapital durch die Eigentümer in Form von Bar- und Sacheinlagen;
    • Selbstfinanzierung (Überschussfinanzierung): Zurückbehaltung des Gewinnes;
  2. Fremdfinanzierung: Finanzerung durch Fremdkapital insbes. Kreditkapital;

Die moderne Theorie unterscheidet:

  1. Außenfinanzierung
    • Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung)
    • Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung)
    • Subventionsfinanzierung
  2. Innenfinanzierung
    • aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung)
      1. Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung)
      2. Finanzierung aus Rückstellungen
      3. Finanzierung aus Abschreibungen
    • aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses
      1. Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen
      2. Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen

Literatur

Fachliteratur

  • Lechner ua (2010)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital, abgefragt 6.7.2019
  2. Lechner ua (2010), S. 602
  3. Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff
  4. Zur Abgrenzung im Jahresabschluss vgl. IDW HFA 1/1994
  5. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 13.
  6. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132
  7. Wikipedia, Stichwort: Reinvermögen, abgefragt 28.12.2019
  8. Essler ua (2005)
  9. Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital, abgefragt 6.7.2019
  10. Auer (2004), S. 8
  11. Bei Jahresabschlussanalysen wird das mittelfristige Fremdkapital idR beim langfristigen Fremdkapital berücksichtigt
  12. Vgl. Lechner ua (2010), S. 665
  13. Vgl. Hirschler 225 Rz. 68
  14. Wikipedia, Stichwort: Finanzierung, abgefragt 6.7.2019