Ertragswertverfahren
Kurzinfo!
Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den Nettounternehmenswert (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.[1]
- Netto-Cash-Flow beim Eigner
- Netto-Ausschüttung des Unternehmens
- Einzahlungsüberschuss des Unternehmens
- Netto-Einnahme des Unternehmens
- Periodenerfolg des Unternehmens
Bei der subjektiven Unternehmensbewertung stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim objektivierten Unternehmenswert die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.[3]
siehe auch-> Bewertungsverfahren, Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 48 ff
- IDW S1 Rz. 101, 104 ff
Fachliteratur
- Bachl (2015), 11
- Drukarczyk / Schüler (2016), 230
- Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
- Mandl / Rabel (1997), 31ff, 108ff, 384f
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 171ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
Weblinks
- Ertragswertverfahren bei Wikipedia, abgefragt 14.1.2017