Fungibilität (Begriff)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Fungibiliät bezeichnet
- die Vertretbarkeit von Gütern (Vertretbarkeit)
- die Eigenschaft der raschen kostenarmen Transaktion von Bewertungsobjekten (Mobilität)
Inhaltsverzeichnis
Vertretbarkeit
Vertretbarkeit (Fungibilität) (lat. fungibilis, „vertretbar“) ist die Eigenschaft von Gütern, nach Maßeinheit, Zahl oder Gewicht bestimmbar und deshalb innerhalb derselben Gattung durch andere Stücke gleicher Art, Menge und Güte austauschbar zu sein.[1]
Eine Sache ist vertretbar, wenn sie nach Verkehrsanschauung bloß nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt ist, nicht aber durch individuelle Merkmale.[2]
Mobilität
siehe auch-> Transaktionskosten
Unter Mobilität (Fungibilität) wird allgemein die Fähigkeit verstanden, die Eigentumsanteile an einer Gesellschaft zeitnah, sicher und ohne wesentliche Transaktionskosten veräußern zu können.[3]
Mobilitätsrisiko
Das Mobilitätsrisiko stellt einen Zuschag im Diskontierungszins für fehlende Fungibilität dar.
- KFS/BW1 Rz. 102 beschränkt das Mobilitätsrisiko auf die Fälle einer begrenzten Behaltedauer.
- KFS/BW1 E1 vom 27.11.2007 empfiehlt bei der objetivierten Wertermittlung statt einer Berücksichtigung im Zinssatz eine Prognose über den voraussichtlichen Veräußerungs- oder Beendigungszeitpunkt und die Höhe des zu erwartenden Liquidationswertes. Beim subjektiven Wert kann auf Wünsche des Auftraggebers rücksicht nehmen. *)
- IDW S1 trifft keine Aussagen zum Mobilitätsrisiko. BStBK (2014) lehnt die Berücksichtigung eines Mobilitätsrisikos generell ab.[4]
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 102
- KFS/BW 1 E1
- BStBK (2014)
Fachliteratur
- Bachl (2018), 54
- Hager (2014a), 1131
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Fungibilität bei Wikipedia, abgefragt 18.1.2021
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Fungibilität, abgefragt 10.1.2021
- ↑ Perner ua (2014), S. 409.
- ↑ BStBK (2014), Rz. 51
- ↑ Ballwieser ua (2014), S. 471.