Äquivalenzprinzipien
Version vom 2. Juli 2016, 04:56 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
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Unter Äquivalenzprinzipien versteht man jene Grundsätze die eingehalten werden müssen, damit das Bewertungsobjekt Unternehmen mit dem Vergleichsobjekt "sichere Anlage" verglichen werden kann.
Das Bewertungsobjekt Unternehmen wird bei Diskontierungsverfahren (Ertragswert- und DCF-Verfahren) mit einer sicheren Investitionsalternative verglichen. Damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist, müssen Äquivalenzprinzipien beachtet werden.
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Äquivalenzprinzipien:
- Laufzeitäquivalenz
- Arbeitseinsatzäquivalenz
- Verfügbarkeitsäquivalenz d.h. Besteuerungs- und Ausschüttungsäquivalenz
- Kaufkraftäquivalenz
- Währungsäquivalenz
- Risiko-(Unsicherheits-)äquivalenz
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Mandl / Rabel (1997), S. 75ff
- Wollny (2010), S. 94ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Wollny (2010), S. 94