Fachgutachten
Version vom 15. November 2021, 19:01 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Fachgutachten sind Anleitungen von Standardsettern (Dachverbänden) an ihre Mitglieder. Ein Gutachten entspricht dem Stand der Wissenschaft, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.[1]
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) unterscheidet zwischen Fachgutachten und Empfehlungen.
Auch Normen werden unter diesem Thema miterfast.
Fachgutachten können betreffen
- Bewertung immaterielles Vermögen: (Fachgutachten-Bewertung immaterielles Vermögen)
- Liegenschaftsbewertung: (Fachgutachten-Liegenschaftsbewertung)
- Unternehmensbewertung: (Fachgutachten-Unternehmensbewertung, Empfehlung-Unternehmensbewertung)
siehe auch-> Bewertungsstandard
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Hager (2013), S. 360
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur