Sicherheit (Begriff)

Aus Bewertungshilfe
Version vom 19. Februar 2023, 06:28 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Einzelnachweise)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sicherheit (lat. Securitas) bezeichnet

  • den Zustand, in welchem man kein Übel zu fürchten hat. Man unterscheidet
    • physische S., als den Zustand des Menschen, welcher sich gegen Naturübel, wie Krankheit, Feuersbrunst etc. möglich geschützt fühlt; u.
    • (moralische S.), als Zustand desjenigen, welcher in der Tugend so befestigt ist, daß er keine Versuchung zum Bösen fürchten darf, od. der sich in diesem Zustande wähnt;
    • rechtliche S., der Zustand des Menschen, worin er durch den Staat sein Leben u. sein Eigenthum geschützt sieht. [1]
  • die Gewissheit, das etwas eintritt (Sicherheit);
  • steht sinngemäß für ein Unterpfand (Kaution).

Einzelnachweise