Mischverfahren
Version vom 6. Oktober 2024, 07:05 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (→Unterlage(n): aktualisiert)
Kurzinfo!
Die Mischverfahren kombinieren Gesamt- und Einzelbewertungsverfahren. Diese konzeptionelle Vermischung hat zur Ablehnung dieser Verfahren geführt. Die Mischverfahren stellen keine betriebswirtschaftlich anerkannte Bewertungsmethoden dar.
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Methoden
Kritik
Seit den 1990er-Jahren lehnt die Betriebswirtschaftslehre die Mischverfahren ab. Dabei galt die Kritik der Einbeziehung des Substanzwertes auf Basis von Reproduktionswerten (= Zeitwert), der für die Entscheidungswertermittlung ungeeignet sei.[1]
Literatur
Fachliteratur
- Bachl (2015), 12
- Ihlau ua (2013), 38, 70 ff,
- Mandl / Rabel (1997), 49 ff, 279 ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
Weblinks
- Mischverfahren bei Wikipedia, abgefragt:19.1.2017
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 279.