Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Herrschaftsrecht (Begriff)
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Herrschaftsrecht steht für:
- Herrschaftsrecht (Privatrecht): Das vom Privatrecht verliehene Imperium umformulieren? des Rechtssubjektes über ein Rechtsobjekt,
- Herrschaftsrecht (UBW): Als Konsequenz der aus den Herrschaftsrechten resultierendeen Wertänderungen in der Anteilsbewertung.
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]