Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Grundfreiheit (Binnenmarkt)
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siehe auch-> Binnenmarkt
Die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union stellen die Grundlage des Binnenmarkts dar.[1]
Ihre rechtliche Grundlage findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).[2]
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Warenverkehrsfreiheit hat diese Grundfreiheit zum Motor für die weitere Marktintegration gemacht.[3]
Sie räumen den Marktbürgern Grundrechte ein, und sind meist mit unmittelbarer Wirkung und Anwendungsvorrang vor jedem entgegenstehenden nationalen Recht ausgestattet.[4]
Die Grundfreiheiten sind der freie Verkehr von
Übersicht Synonyme
Wiki | Gabler | bpb-Wirtschaft | bpb-Euro | Ö-GV |
---|---|---|---|---|
Freier Warenverkehr | Warenverkehrsfreiheit | Warenverkehrsfreiheit | Freier Verkehr von Waren | Warenverkehrsfreiheit |
Personenfreizügigkeit | Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Aufenthaltsrecht |
Arbeitnehmerfreizügigkeit | Freier Verkehr von Personen | Personenverkehrsfreiheit |
Dienstleistungsfreiheit | Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit der Unternehmer |
Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit. |
Freier Verkehr von Dienstleistungen | Dienstleistungsverkehrsfreiheit |
Freier Kapital- und Zahlungsverkehr | Kapitalverkehrsfreiheit | Kapitalverkehrsfreiheit | Freier Verkehr von Kapital | Kapitalverkehrsfreiheit |
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Die Grundfreiheiten sind die wesentliche Triebfeder des gemeinsamen Marktes (Binnenmarktes). Zahlreiche nationalstaatliche Bestimmungen wurden wegen Verstoßes gegen eine Grundfreiheit aufgehoben.
Warenverkehrsfreiheit
- Weiterleitung: Warenverkehrsfreiheit
ok
Die Warenverkehrsfreiheit bedeutet, dass Waren im gesamten Binnenmarkt frei zirkulieren können[5]
Weblinks
- Warenverkehrsfreiheit bei Wikipedia, abgefragt 30.3.024;
- Warenverkehrsfreiheit bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 30.3.2024;
- Warenverkehrsfreiheit bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 30.3.2024;
- Österreich.gv.at, Stichwort: EU - Grundfreiheiten der Europäischen Union, abgefragt 30.3.2024;
Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Weiterleitung: Arbeitnehmerfreizügigkeit ev Personenfreizügigkeit
ok
Personen genießen zwei Arten von Freizügigkeit:
- einerseits Arbeitnehmer- und Personenfreizügigkeit (für natürliche Personen) und
- andererseits die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (für Unternehmen, egal ob natürliche oder juristische Person).
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass EU-Bürger in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union arbeiten, also den Ort ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit frei wählen dürfen. Weiters dürfen EU-Bürger nicht auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit bei Beschäftigung, Entlohnung und bei den sonstigen Arbeitsbedingungen benachteiligt werden.[6]
- Aufenthaltsrecht (Personenfreizügigkeit)
Grundsätzlich dürfen EU-, EWR- und Schweizer Bürger bis zu drei Monate in Österreich verbleiben. Arbeitnehmer der Union haben das Recht, auch über drei Monate im Aufnahmestaat zu bleiben (mehr Information). Binnen vier Monaten nach der Einreise muss eine Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden. Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts.[7]
Weblinks
- Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Wikipedia, abgefragt 30.3.2024;
- Arbeitnehmerfreizügigkeit bei BMAW, abgefragt 30.3.2024;
- Freizügigkeit bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 30.3.2024;
- Personenfreizügigkeit bei Wikipedia, abgefragt 30.3.2024;
Dienstleistungsfreiheit
- Weiterleitung: Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit
ok
Die Niederlassungsfreiheit ist das Recht von Bürgern der Europäischen Union auf Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zur selbstständigen Ausübung gewerblicher, landwirtschaftlicher oder freiberuflicher Erwerbstätigkeiten. Durch Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen und Diplomen wurden Hindernisse bei der Verwirklichung des Rechts auf Freizügigkeit in den meisten Bereichen aus dem Weg geräumt.[8]
Die Dienstleistungsfeiheit bedeutet, dass jeder Bürger der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat seine Dienstleistungen anbieten darf, oder in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf.[9]
Die Dienstleistungsfreiheit unterscheidet sich von der Niederlassungsfreiheit dadurch, dass sie vorübergehend ist. Der Dienstleister hat z. B. seinen Unternehmenssitz in Polen, verlegt aber in Karlsruhe die Fliesen seines Kunden. Die Niederlassungsfreiheit ermöglicht ihm, sein Unternehmen ganz nach Karlsruhe zu verlegen (was natürlich auch nur vorübergehend möglich ist). Beide Rechte wirken v. a. als Diskriminierungsverbot. [10]
Weblinks
- Dienstleistungsfreiheit bei Wikipedia, abgefragt 30.3.2024;
- Dienstleistungsfreiheit bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 30.3.2024;
- Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 30.3.2024;
- Niederlassungsfreiheit bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 30.3.2024;
Freier Kapital- und Zahlungsverkehr
- Weiterleitung: Kapitalverkehrsfreiheit Zahlungsverkehrsfreiheit
siehe auch-> Verfügbarkeitsäquivalenz
ok
Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr erlaubt den Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe nicht nur zwischen den Mitgliedsstaaten, sondern auch zwischen Mitgliedsstaaten und Drittstaaten. Für Drittstaatsangehörige können Beschränkungen eingeführt werden.[11]
Weblinks
- Kapitalverkehrsfreiheit bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 30.3.2024;
- Kapitalverkehrsfreiheit bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 30.3.2024;
Literatur
Weblinks
- Kapital- und Zahlungsverkehr Europäischer Binnenmarkt bei Wikipedia, abgefragt 30.3.2024;
- Grundfreiheiten bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 30.3.2024;
- Grundfreiheiten bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 30.3.2024;
- Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 30.3.2024;
- EU - Grundfreiheiten der Europäischen Union bei Oestereich.gv.at, abgefragt 30.3.2024;
Einzelnachweise
- ↑ Österreich.gv.at, Stichwort: EU - Grundfreiheiten der Europäischen Union, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Europäischer Binnenmarkt, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Europäische Union, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Grundfreiheiten, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ Österreich.gv.at, Stichwort: EU - Grundfreiheiten der Europäischen Union, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ BMAW, Stichwort: Arbeitnehmerfreizügigkeit, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ BMAW, Stichwort: Arbeitnehmerfreizügigkeit, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Niederlassungsfreiheit, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Dienstleistungsfeiheit, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit, abgefragt 30.3.2024.
- ↑ Kapital- und Zahlungsverkehr Wikipedia, Stichwort: Europäischer_Binnenmarkt, abgefragt 30.3.2024.
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