Gesamtbewertungsverfahren
Kurzinfo!
Beim Gesamtbewertungsverfahren wird das Unternehmen als Gesamtheit betrachtet und nicht als die Summe der einzelnen Wirtschaftsgüter. Der Unternehmenswert wird aus der künftigen Ertragskraft abgeleitet.[1]
Es wird unterschieden zwischen
Die beiden ersten Verfahren werden im neuen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) unter dem Begriff Diskontierungsverfahren zusammengefasst und beruhen auf künftigen Erträgen/Zuflüssen, das letztere auf einem Vergleich mit dem Wert von Vergleichsunternehmen.
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Gesamtbewertungsprinzip
Nur Unternehmenswerte die nach dem Gesamtbewertungsverfahren ermittelt wurden, sind betriebswirtschaftlich anerkannt. Nicht hingegen Einzelbewertungsverfahren. Dieser Grundsatz wird als Gesamtbewertungsprinzip bezeichnet.[2]
Literatur
Fachliteratur
- Bachl (2015), 11
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94
- Ihlau ua (2013), 38
- Mandl / Rabel (1997), 31ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
Weblinks
- Gesamtbewertungsverfahren bei Wikipedia, abgefragt: 17.1.2017