Barwert der Steuervorteile

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Der Barwert des Steuervorteils (Tax Shield) wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren Steuervorteile des Fremdkapitalzinsen berechnet. [1]

Der Begriff Tax Shield wird in der jedoch uneinheitlich auch für den Steuervorteil verwendet.

Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim WACC-Verfahren im Zinssatz berücksichtigt und beim TCF-Verfahrenbei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim APV-Verfahren der Barwert der Steuervorteile dem Wert des unverschuldeten Unternehmens hinzugerechnet.[2]

siehe auch-> [[]]

Diskontierungszinssatz

In Frage kommen:

Bei der Frage, mit welchem Diskontierungszinssatz der Barwert des Tax Shields zu berechnen ist, stehen nun mehrere Varianten zur Wahl. Im Fall einer autonomen Finanzierungspolitik wird nach hA davon ausgegangen, dass diese Steuervorteile in Zukunft sicher eintreten. Hierfür findet man in der Praxis mitunter die Abzinsung mit dem risikolosen Zinssatz.

In der Praxis weiters üblich und in der Literatur empfohlen wird für diesen Fall aber die Abzinsung mit dem Fremdkapitalkostensatz.Satz ist widersinnig

Bei wertorientierter Finanzierungspolitik wird demgegenüber von risikobehafteten Tax Shields ausgegangen, die mit der risikoangepassten Eigenkapitalrendite zu diskontieren sind.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bachl (2015), 49
  2. Ihlau ua (2013), 42
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