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Version vom 13. September 2017, 07:51 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Neu (mit Dat): Liquidationstest und Marktwertvergleich)
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Neu (mit Dat)

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Liquidationstest und Marktwertvergleich (13.9.2017)

Bei jeder Unternehmensbewertung ist neben der Berechnung des Ertragswerts 27 ein Liquidationstest durchzuführen. Dabei werden die im zu bewertenden Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände mit ihren Veräußerungspreisen (Liquidationswerten) angesetzt. Die Summe aller mit Veräuße-rungspreisen bewerteten Vermögensgegenstände abzgl. der Verbindlichkeiten ergibt den Liquidations-wert des Unternehmens. Dieser stellt nach herrschender betriebswirtschaftlicher Meinung die Wertun-tergrenze des Unternehmens dar. Sollte der Ertragswert kleiner sein als der Liquidationswert, stellt die-ser den relevanten Wert dar. Bei dieser Konstellation wird eine Zerschlagung des Unternehmens emp-fohlen; eine Fortführung ist - zumindest unter gegebenen Bedingungen - ökonomisch nicht sinnvoll.3 Vgl. zur Ermittlung des Liquidationswertes §8.[3]


Unternehmenswerte von börsennotierten Unternehmen unterliegen unter be- 28 stimmten Bedingun-gen z.B. bei Abfindungsberechnungen einem Marktwertvergleich. Dadurch soll verhindert werden, dass berechnete Unternehmenswerte unter dem Marktwert liegen. Bei der Bestimmung des Marktwertes ist auf einen durchschnittlichen Börsenpreis abzustellen, der gegebenenfalls hochzurechnen ist.[4]

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Einzelnachweise

  1. Einzelreferenz
  2. 2,0 2,1 Referenztext
  3. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99
  4. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99