Wirtschaftstreuhänder
Version vom 15. September 2017, 05:40 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:
- den Gutachter: Zu unrecht wird in der Literatur oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
- den freien Beruf des Wirtschaftstreuhänders, diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zusammengeschlossen.