Wirtschaftstreuhänder
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:
- den Gutachter:
- Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
- den freien Beruf des Wirtschaftstreuhänders (nunmehr Steuerberater] bzw. Wirtschaftsprüfer)
- diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (nunmehr Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) zusammengeschlossen.
Mit der Namensänderung der Kammer wurde auch der Begriff Wirtschaftstreuhänder nicht mehr offiziell verwendet.