Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen

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Transaktionskosten werden definiert als Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens anfallen, wie z.B. Grunderwerbsteuer für erworbene Grundstücke.

Unter transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen sind verkäuferseitig Ertragsteuerbelastungen aus einem Veräußerungsgewinn und käuferseitig Ertragsteuerersparnisse aus einem erhöhten Ab-schreibungspotenzial aus aufgedeckten stillen Reserven und Firmenwertkomponenten zu verstehen. Werden hingegen steuerliche Verlustvorträge des Bewertungsobjekts nach der Übernahme z.B. durch Umgründungen einer Verwertung durch den Käufer zugänglich gemacht, liegen insoweit Erachtens keine transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen vor, da die Verwertung der Verlustvorträge - neben dem Unternehmenserwerb an sich - weitere Maßnahmen erfordern.

Während Transaktionskosten und transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen bei der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswerts zu berücksichtigen sind, ist dies bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts nur dann geboten, wenn sich dieses Erfordernis aus rechtlichen Vorgaben oder aus dem Auftrag ergibt.

Tax Amortisations Benefits (TAB), wie sie in Fair Value-Ermittlungen vorkommen, haben bei objektivierten Werten nichts zu suchen.

Anders als in IDW S 1 enthält KFS BW1 einen eigenen Abschnitt über die Behandlung von Trans-aktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen. Es entspricht jedoch den Empfehlungen (z.B. zum beizulegenden Zeitwert).

Synonyme: [[]]

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 29 f KFS/BW 1 (2014)

Fachliteratur

  • Baldauf / Pummerer (2006)
  • Mandl / Rabel (2006)
  • Pummerer (2015), S. 146 ff

Unterlage(n)

  • Hager: Grundsätze', fe Datei, Stand Okt. 2017
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise


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  • Kleine Schrift: NN
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