Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diskontierungszinssatz

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Der Diskontierungszinssatz ist jener Zinssatz der als Barwertfaktor die künftigen finanziellen Überschüsse zum Barwert überleitet.

Übersicht

Der Diskontierungszinssatz setzt sich aus mehreren Variablen zusammen. Je nach Bewertungsverfahren sind verschiedene Zinssätze bei der Diskontierung zu verweinden. Angewandt werden:

  1. Ertragswertverfahren: Eigenkapitalzins des verschuldeten Betriebes Begriff inkonsistent
  2. DCF-Verahren

Hinsichtlich Tax-Shield kommen in Frage:[1] zu Literaturliste: Enzinger (2014): Enzinger, Konsistenz der Bewertungsergebnisse, Vortrg am Forum Unternehmensbewertung 2014, (Vortragsfolien)

  • risikoloser Zins - Zufluss hat die selbe Sicherheit wie ein Gläubiger mit bestem Rating, wird nicht mehr vertreten
  • Fremdkapitalzinssatz/Fremdkapitalkosten,
  • Renditeforderung der Eigenkapitalgeber für das unverschuldete Unternehmen (idR)

Abweichung Entscheidungswert

Die Übersicht gilt für den objektivierten Wert. Für den subjekiven Unternehmenswert sind zT Ausnahmen vorgesehen:

NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2015),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Enzinger (2014), S. 205 ff)