Objektiver Wert
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der objektive Wert bezeichnet:
- den objektiven (ordentlichen) Wert eines Vermögensgegenstandes
- verkürzt den Unternehmenswert entsprechen der Theorie der objektiven Unternehmensbewertung
- verkürzt und falsch den objektivierten Unternehmenswert
- als Synonym den ordentlichen Preis