Dokumentationsprinzip

Aus Bewertungshilfe
Version vom 17. Juli 2019, 04:10 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Einzelnachweise: erg Kat)
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Kurzinfo!

Die für die Nachvollziehbarkeit erforderlichen Informationen sind tunlichst im Gutachten zu dokumentieren. Ist dies nicht möglich (zB Umfang), sind die Informationen in den Arbeitspapieren zu dokumentieren, diese sind dann dem Gutachtensadressaten zugänglich zu machen [1]

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

Dokumentation der Planung

Durch eine angemessene Dokumentation der Unternehmensplanung mitsamt den Planungsgrundlagen, der Planungsherleitung und -revision wird die Nachprüfbarkeit der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensplanung ermöglicht. Die Dokumentation ist so zu gestalten, dass die Erstellung und Kontrolle der Planung für einen sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit nachvollziehbar sind. Dazu können auch so genannte Planungsanweisungen und Planungshandbücher sowie der Planungskalender dienen.[2]

Literatur

Fachgutachten

  • BDU-GoP (2009)

Fachliteratur

  • Hager (2013)

Unterlage(n)

  • Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Hager (2013), S. 358
  2. BDU-GoP (2009), Kap. 2.3.4.