Jahresabschluss

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Version vom 21. Juli 2019, 06:34 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Arten das Jahresabschlusses)
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Der Jahresabschluss besteht aus:[1]

  • Bilanz
  • Gewinn-Verlust-Rechnung

Kapitalgesellschaften wiki müssen[2] zusätzlich abgeben:

  • Anhang
  • Lagebericht
  • und gegebenenfalls Corporate Governance-Bericht wiki sowie
  • Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen[3]

Zur Geschichte und doppelten Buchhaltung (Finanzbuchhaltung) siehe Rechnungslegung

Arten das Jahresabschlusses

  • Nach dem Umfang der einzubeziehenden Einheiten wird unterschieden:[4]
  1. Einzelabschluss lemma: umfaßt nur Zahlen aus dem Rechnungswesen eines Unternehmens.
  2. Gemeinschaftsabschluss:lemma: stellt die additive Zusammenfassung (Summenbilanz) mehrerer unselbständiger (z.B. ARGE) oder selbständiger Unternehmen dar.
  3. Konzernabschluss lemma: berücksichtigt diese gegenseitigen Verflechtungen durch Aufrechnung (Konsolidierung) der Summenbilanz eines Konzerns. wiki
  • Nach der Rechtsgrundlage unterscheidet man:[4]
  1. freiwillig erstellte Bilanzen
  2. satzungsmäßig vorgeschriebene Bilanzen
  3. gesetzlich vorgeschriebene Bilanzen
  • Steuerbilanz (-jahresabschluss)
  • Unternehmens(Handels)bilanz (-jahresabschluss)
  1. UGB umformulieren
  2. IFRS umformulieren + verlinken
  • Nach dem Stichtag:[4]
    • regelmäßige Abschlüsse:
  1. Jahresabschluss (am Ende eines Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr
  1. Zwischenabschluss ev lemma (zB Quartalsbilanz)
    • Sonderbilanzen: lemma
Diese werden aus speziellem Anlaß (z. B. Gründung, Auflösung, Liquidation eines Unternehmens) erstellt. Die bei Erstellung der Sonderbilanzen anzuwendenden Bewertungsregeln hängen von der Aufgabe ab, welcher die Sonderbilanz entsprechen soll.
  • Nach dem Zeitbezug der Rechnung[4]
  1. Istbilanzen lemma?: basieren auf den Zahlen eines abgelaufenen Wirtschaftsjahres
  2. Plan-Bilanzen ev Weiterleitung hierher: sind Bilanzen, die nach dem Schema einer Bilanz mit Planwerten erstellt werden.

Bilanz

siehe: Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Bilanz_.2811.7.2019.29

Hauptartikel-> Bilanz

Gewinn-Verlust-Rechnung

siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Erfolg_.2812.7.2019.29

Hauptartikel-> Gewinn-Verlust-Rechnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung https://de.wikipedia.org/wiki/Aufwand ??? https://de.wikipedia.org/wiki/Ertrag ???

Anhang

siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#NN_.28.7.2019.29

  • Weiterleitung: Anhang (Jahresabschluss)

Der Anhang stellt eine notwendige Ergänzung der Bilanz und der Gewinn-Verlust-Rechnung dar, um insgesamt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. links

Die Erstellung ist für Kapitalgesellschaften vorgesehen (§ 222 UGB), die Regelungen finden sich in § 236 ff UGB, für Kleinstgesellschaften sind Vereinfachungen vorgesehen (§ 242 UGB).

Im Wesentlichen sind im Anhang anzugeben:[5]

  1. Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  2. Erläuterungen, die sowohl die Bilanz als auch die G&V-Rechnung betreffen.
  3. Erläuterungen zur Bilanz
  4. Erläuterungen zur G&V-Rechnung
  5. Sonstige Angaben

Lagebericht

  • Weiterleitung:

Als Lagebericht bezeichnet man eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnis und der Lage eines Unternehmens.[6]

Der Lagebericht ist von Kapitalgesellschaften zu erstellen. Keine Verpflichtung besteht für kleine Kapitalgesellschaften.

Im Lagebericht ist darzulegen:

  • möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage links
  • Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind
  • Die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
  • Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit

Literatur

Gesetz

  • UGB

Fachliteratur

  • Egger ua (2010)
  • Hirschler (2019)
  • Dokalik / Hirschler (2015)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019

Einzelnachweise

  1. Vgl. § 194 Abs 4 UGB[1], § 242 Abs. 3 dHGB
  2. § 222 UGB[2]
  3. Zum Inhalt vgl. § 243d UGB[3]
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 Vgl. Heinold (1987), S. 5ff
  5. Detailierte Aufsellung bei Egger ua (2010), S. 430 ff
  6. Wikipedia, Stichwort:Lagebericht, abgefragt 13.7.2019
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Jahresabschluss&oldid=8530