Sicherheitsäquivalenzmethode

Aus Bewertungshilfe
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Begriff bedeutet. Bei der Sicherheitsäquivalenzmethode wird jede Wahrscheinlichkeitsverteilung der Überschüsse durch ihr Sicherheitsäquivalent ersetzt.[1] Die Sicherheitsäquivalenzmethode stellt eine die Unsicherheit verdichtende Verfahren dar.

Das Sicherheitsäquivalent entspricht jenem Betrag um den das Bewertungssubjekt die unsicheren Zahlungen verkaufen würde. Dieses Sicherheitsäquivalent wird dann mit dem sicheren Zinssatz diskontiert.

Die Sicherheitsäquivalenzmethode hat keine praktische Bedeutung. Auch die bei Kruschwitz (2009), S. 222 angeführte Weiterentwicklung der Sicherheitsäquivalenzmethode, die Risikoprofilmethode, konnte sich nicht durchsetzen.

siehe auch-> Risikozuschlagsmethode siehe auch-> Entscheidung unter Unsicherheit


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 100 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 89 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

Kruschwitz (2009), S. 218

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 80ff
  • Bachl (2011), S. 28ff
  • Ballwieser (2011), S. 72ff
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 321
  • Mandl / Rabel (1997), S. 218ff

Judikatur

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kruschwitz (2009), S. 218
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwenung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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