Vereinfachtes Ertragswertverfahren

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Das Vereinfachte Ertragswertverfahren ist eine in § 199 (d)BewG geregelte Ermittlung des Unternehmenswertes. Methodisch stellt es ein Gesamtbewertungsverfahren dar.

siehe auch-> Bewertungsverfahren


Bedeutung

Ursprünglich war das Verfahren nur für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke vorgesehen. Kann aber nun auch für ertragsteuerliche Zwecke verwendet werden.[1]

Anwendungsmöglichkeiten:[2]

  • Kapitalanteile,
  • Anteile an Personengesellschaften,
  • Einzelunternehmen.

Bei offensichtlich unrichtigen Ergebnissen darf das vereinfachte Ertragswertverfahren nicht angewandt werden. Derjenige, der den Einwand bringt, hat dabei die Nachweislast.[3]

Nicht anzuwenden bei:[4]

  • komplexen Strukturen verbundener Unternehmen,
  • neu gegründeten Unternehmen
  • bei Branchenwechsel eines Unternehmens sowie
  • sonstigen Fällen, in denen aufgrund besonderer Umstände der vergangenheitsbezogene Jahresertrag für die Zukunft nicht repräsentativ ist7.

Ob das vereinfachte Ertragswertverfahren anwendbar ist, ergibt sich aus dem Entscheidungsbaum der OFD Münster u Rheinland (2007)[5].

Prinzipien

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [6] [7]

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [8] [9]

Literatur

Gesetz

Erlässe

http://www.gmbhr.de/heft/02_08/KapGes_Leitfaden.pdf abgefragt 2.2.2017

Fachgutachten

* KFS/BW 1 Rz.

  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 937
  2. Vgl. Rössler / Troll (2020), § 200 Rz. 1
  3. Rössler / Troll (2020), § 199 Rz. 9
  4. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 949 und Rössler / Troll (2020), § 199 Rz. 12 ff
  5. Vgl. Hager(vereinfachtes Ertragswertverfahren), Anhang
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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