Bewertungsobjekt
Version vom 9. Oktober 2020, 05:06 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (→Arten von Bewertungsobjekten)
Bewertungsobjekt ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der (Unternehmens)Bewertung.[1] Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen nicht homogen ist, empfiehlt sich eine Aufteilung in Bewertungseinheiten.
siehe auch-> Bewertungsprozess
Inhaltsverzeichnis
Arten von Bewertungsobjekten
Bewertungsobjekte:
- Unternehmen,
- Unternehmensteile wie Betriebe und Teilbetriebe,
- Unternehmensanteile wie Anteile an Personengesellschaften,
- Unternehmensverbünde (= Konzerne),
- Zahlungsmittelgenerierende Einheit,
- Kundenstamm,[2]
- Marken[3] und
- Immobilien von Immobilienunternehmen[4].
Bestandteilen von Bewertungsobjekten
Das Bewertungsobjekt besteht aus dem betriebsnotwendigen und dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 6 - 8 KFW/BW 1
- Rz. 18 - 21 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), S. 9
- Hager (Grundbegriffe), S. 1f Datei:Grundbegriffe.pdf