Unternehmensteil
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Das Unternehmen als organisatorische Einheit kann aus mehreren Untereinheiten bestehen.
- Betrieb
- Teilbetrieb
- Betriebstätte
- strategische Geschäftseinheit
Inhaltsverzeichnis
Betrieb
Betrieb ist eine organisierte Wirtschaftseinheit, in der verfügbare Mittel (Vermögen) unter Wagnissen zur Erstellung von Leistungen und Abgabe dieser Leistung an außenstehende Bedarfsleister eingesetzt werden.[1]
Steuerrechtlich versteht man unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer oranisierten Einheit.[2] Ertragsteuerlich ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkünften dient.[3]
Teilbetrieb
Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.[4]
Betriebstätte
Betriebsstätte ist jede fest örtliche Anlage oder Einrichtung die zur Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dienen.[5]
Große Bedeutung haben Betriebsstätten bei der länderweisen Gewinnaufteilung und somit auch bei der grenzüberschreitenden Bewertung (Cross Border Bewertungen).
strategische Geschäftseinheit
Eine strategische Geschäftseinheit ist ein Teilbereich eines Unternehmens, der in einem unternehmungsexternen Marktsegment unabhängig von anderen Teilgebieten der Unternehmung agieren kann.[6]
Rechnungswesen
Das Rechnungswesen insbesondere die Planung liefert die Daten für die Unternehmensbewertung. Der Rechnungskreis, für den den das Rechnungswesen erstellt wird, ist für die Verlässlichkeit (Validität) der Daten von Bedeutung (zB geprüfte Jahresabschlüsse oder interne Aufteilungen).
Einzelunternehmer ermitteln den Gewinn für Betriebe.[7]
Einzelunternehmer müssen den Gewinn einheitlich für Teilbetriebe und Betriebsstätten ermitteln, wenn diese in einem Betrieb zusammengefasst sind.[8]
richtig: Ein Betrieb kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen; der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln
Für Teilbetriebe und strategische Geschäftseinheiten gibt es idR keine gesonderte Rechnungswesen.
Wenn Betriebstätten und Hauptbetrieb nicht im selben Staat liegen, gibt es zumeist steuerliche Gewinnermittlungen, ansonsten gibt es kein gesondertes Rechnungswesen.
Literatur
Gesetz
- BAO
- EStG
Unterlage(n)
- Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Betrieb bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020
- Teilbetrieb bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020
- Betriebsstätte bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020
- Strategische Geschäftseinheit bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020