Betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren
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Eine betriebswirtschaftlich anerkannten Methode ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Fachautoren, anerkannte Bewertungsmethode. Ein Gutachten entspricht dem Stand der Wissenschaft, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.
Bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode hat der Tatrichter einen gewissen Ermessensspielraum, woraus auch folgt, daß der Gerichtsgutachter diesen Ermessensspielraum hat. Der Gutachter hat sich bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungmethode an die betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die gewählte Methode muss demnach (wenn auch nur von einer Minderheit) anerkannt sein.[1]
Der VwGH fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Demnach spricht spricht nichts dagegen, die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen.
Anerkannte Bewertungsmethoden lt KFS BW 1 (2014):
- Ertragswertverfahren
- Discounted Cash-Flow-Verfahren
- Vergleichsverfahren (Multiplikatormethode) (nur für Kleimstbetriebe)[2]
- Liquidationswert (nur als Mindestwert)
Anerkannte Bewertungsmethoden lt IDW S1 (2008):
- Ertragswertverfahren
- Discounted Cash-Flow-Verfahren
- Liquidationswert (nur als Mindestwert)
Daneben sind in der Literatur anerkannt:
Fraglich: Realoptionenansatz
Literatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur