Äquivalenzprinzipien

Aus Bewertungshilfe
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erg FG

Unter Äquivalenzprinzipien versteht man jene Grundsätze die eingehalten werden müssen, damit das Bewertungsobjekt Unternehmen mit dem Vergleichsobjekt "sichere Anlage" verglichen werden kann.


Das Bewertungsobjekt Unternehmen wird bei Diskontierungsverfahren (Ertragswert- und DCF-Verfahren) mit einer sicheren Investitionsalternative verglichen. Damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist, müssen Äquivalenzprinzipien beachtet werden. [1]

Arten der Äquivalenzprinzipien:

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Mandl / Rabel (1997), S. 75ff
  • Wollny (2010), S. 94ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Einzelnachweise

  1. vgl. Wollny (2010), S. 94