Cash-Flow

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Die Cash-Flow-Rechnung (auch Kapitalfluss-, Geldflussrechnung) stellt den unternehmerischen Output (Auszahlung) und Input (Einzahlung) gegenüber und ermittelt dabei die Saldengröße Cash-Flow. Bezugsgröße sind Zu- und Abflüsse, unabhängig davon ob diese erfolgswirksam sind.

Der Cash-Flow (engl. für Geldfluss) stellt den Nettozu- bzw. Nettoabfluss liquider Mittel (= positiver bzw. negativer Cash-Flow) während einer Periode dar.[1]

Alternativ kann man unter dem Cash-Flow auch verstehen: Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen einer Unternehmung, der je nach Abgrenzung der betrachteten Zahlungsgrößen unterschiedlich ermittelt wird.[2]

Einzahlung ist ein Zahlungsmittelbetrag der einem Wirtschaftssubjekt von einem anderen zufließt.[3]

Auszahlung ist ein Zahlungsmittelbetrag der von einem an ein anderes Wirtschaftssubjekt abfließt.[4]

Teilgrößen des Cash-Flows

Der Cash-Flow als Ganzes stellt die Änderung der liquiden Mittel dar und hat wenig aussagekraft. Bedeutsamer sind seine Teilgrößen (Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, bzw. aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit) bzw. Teilgrößen die auf bestimmte Bezüge abstellen:

Arten: [5]

  • Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit,
  • Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit und
  • Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit.

Cash-Flows nach Bezug:[6]

Fonds der flüssigen Mittel

Basis der Geldflussrechnung ist nach gängiger internationaler Praxis der Fonds der flüssigen Mittel, dieser umfasst den Bilanzposten der liquiden Mittel und Zahlungsmitteläquivalente, sofern sie innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb flüssig gemacht werden können.[7] Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von maximal 3 Monaten, wenn sie jederzeit liquidiert werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Auch Cash-Pooling-Guthaben können darunter fallen.

Bedeutung

Ermittlung

Der Cash-Flow kann direkt als auch indirekt ermittelt werden. Beide Vorgehensweisen müssen zum gleichen Ergebnis führen, wenn einheitliche Ermittlungs- und Abgrenzungskriterien angewendet werden.[8]

Bei der direkte Ermittlung werden von den Einzahlungen die Auszahlungen abgezogen.[9]

Bei der indirekte Ermittlung werden zu einer Gewinngröße (idR der Jahresüberschuss die ausgabenneutralen Aufwendungen (Aufwand der nicht zahlungswirksam ist) hinzugerechnet und die einnahmenneutralen Erträge (Ertrag der nicht zahlungswirksam ist) abgezogen.[10] [11]

Für den externen Bilanzlesers ist meist nur die indirekte Ermittlung anwendbar.

Grundlage der Ermittlung

Nachdem lange Zeit das Schema der Berechnung strittig war[12] besteht nunmehr eine einheitliche Herangehensweise:

  • AFRAC 36 (2020)[13]
  • DRS 21 (2014)
  • IAS 7

Weiters

  • ÖVFA-Cash-Flow
  • BMC-Cash-Flow[14]

Ermittlungsschema

AFRAC 36 (2020) Rz. 43 empfiehlt für die indirekte Ermittlung folgendes Schema:

Ergebnis vor Steuern
+/– Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Bereichs Investitionstätigkeit
–/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Bereichs Investitionstätigkeit
–/+ Beteiligungserträge, Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Zinsen und ähnliche Aufwendungen
+/– sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge, soweit nicht Zeilen 7 bis 9 betreffend
= Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis
–/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva
+/– Zunahme/Abnahme von Rückstellungen
+/– Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva
= Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern
Zahlungen für Ertragsteuern
= Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen)
+ Einzahlungen aus Finanzanlagenabgang und sonstigen Finanzinvestitionen
Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen)
Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und sonstige Finanzinvestitionen
+ Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und Wertpapiererträgen
= Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen von Eigenkapital
Rückzahlungen von Eigenkapital
ausbezahlte Ausschüttungen
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Finanzkrediten
Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und Finanzkrediten
Auszahlungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen
= Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
+ Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
+ Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
= zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
+/– wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
+ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode
= Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode

Literatur

Fachgutachten

Fachliteratur

  • Gablers Wirtschaftslexikon (1984), Bd. 2, Sp. 915
  • ÖVFA-Cash-Flow
  • Lechner ua (2010), 242ff, 906 ff, 910 ff
  • Lüdenbach (2010), 42 ff

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Cashflow, abgefragt 25.11.2020, so auch Gablers Wirtschaftslexikon (1984), Bd. 2, Sp. 915.
  2. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Cashflow, abgefragt 25.11.2020.
  3. Gablers Wirtschaftslexikon Bd. 2, Gabler 1984, Sp. 1235.
  4. Gablers Wirtschaftslexikon Bd. 1, Gabler 1984, Sp. 451.
  5. Vgl. AFRAC 36 (2020), Rz. 15.
  6. Vgl. Hager: Cash-Flow.
  7. Vgl. AFRAC 36 (2020) Rz. 5.
  8. Wikipedia, Stichwort: Cashflow, abgefragt 12.12.2020.
  9. Vgl. Berechnung bei Lechner ua (2010), S. 245.
  10. Wikipedia, Stichwort: Cashflow, abgefragt 12.12.2020.
  11. Vgl. Berechnung bei Lechner ua (2010), S. 246.
  12. Vgl. zB Sporis (1997).
  13. Bis Mai 2020: KFS/BW 2 (2016).
  14. Vgl. Sporis (1997).
  15. Ab Juni 2020 durch AFRAC 36 (2020) abgelöst.