APV-Verfahren

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Beim Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Verfahren) wird zunächst der Marktwert des Gesamtkapitals unter der Prämisse der vollständigen Eigenfinanzierung aus dem Free-Cash-Flow ermittelt. Dabei kommt der Zinssatz des unverschuldeten Betriebes zur Anwendung. Aus diesem Barwert und dem Marktwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens ermittelt. Dazu kommt die Erhöhung des Marktwertes durch die steuerliche Absetzbarkeit der Fremdkapitalzinsen („Tax Shield“). Nach Abzug des verzinslichen Fremdkapitals erhält man den Marktwert des Eigenkapitals.

Das APV-Verfahren ist ein DCF-Verfahren. Es stellt ein Bruttoverfahren dar. Es handelt sich um eine betriebswirtschaftlich anerkannte Methode.

siehe auch-> Bewertungsverfahren


NN

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

Judikatur

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Folien

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Einzelreferenz
  2. 2,0 2,1 Referenztext