Ertragswertverfahren
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Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den Nettounternehmenswert (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt eine betriebswirtschaftlich anerkannte Methode dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.[1]
Basis Erträge können sein:Einzelreferenz[2]
- Netto Cash-Flow beim Eigner
- Netto-Ausschüttung des Unternehmens
- Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens
- Netto-Einnahmen des Unternehmens
- Periodenerfolg des Unternehmens
Bei der subjektiven Unternehmensbewertung stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim objektivierten Unternehmenswert die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.[3]
Inhaltsverzeichnis
NN
siehe auch-> [[]]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 48ff KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 101, 104ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), 11
- Drukarczyk / Schüler (2016), 230
- Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
- Mandl / Rabel (1997), 31ff, 108ff, 384f
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 171ff
Judikatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
Folien
Weblinks
- Ertragswertverfahren bei Wikipedia, abgefragt 14.1.2017