Stand-alone-Betrachtung
Kurzinfo!
Bei der Stand-Alone-Betrachtung wird das Bewertungsobjekt für sich allein bewertet. D.h. im Konzern ohne Synergieeffekte, bei der Abfindung ohne dass die Vorteile berücksichtigt werden, die sich erst aus dem Ausschluss ergeben.[1]
siehe auch-> objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Unternehmenswert
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Die Stand alone Betrachtung hat Bedeutung:
- Berücksichtigung von Synergieeffekten
- Konzernbewertung
stand alone | Synergieeffekte |
Verkehrswert | Beizulegender Wert |
Gemeiner Wert | Teilwert[2] |
Fremdvergleichswert |
Literatur
Erlässe
- Rz. 673 UmgrStR (2002)
Fachliteratur
- Bachl (2015), 53
- Fleischer / Hüttemann (2015), 641 f, 390 f, 406 f
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 556, 581
- Hager (2014)
- Trentini (2004) *)mwN
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Fleischer / Hüttemann (2015), 390
- ↑ Nur innerhalb des Synergiekreises