Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Berufsgeheimnis
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Das Berufsgeheimnis bezeichnet das Recht oder die Pflicht bestimmter Berufsgruppen und deren Gehilfen ein ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertrautes oder ihnen sonst bekannt gewordenes fremdes, bes. zum persönlichen Lebensbereich gehörendes oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, nicht zu offenbaren, auch nicht gegenüber staatlichen oder sonstigen Vertretern berechtigter Interessen.[1]
Verstoß gegen das Berufsgeheimnis ist gem. § 121 StGB strafbar
- ME nicht: RIS
Aussageverweigerungsrecht besteht
- bei gesetzlich anerkanten Verschwiegenheitspflichten (§ 171 Abs. 1 lit. c BAO [1])
- für berufsmäßige Parteienvertreter gem. § 171 Abs. 2 BAO.
Inhaltsverzeichnis
Betroffene Berufsgruppen
- Bankgeheimnis § 38 BWG [2]
- Ärzte [3]
- Notare § 37 NO [4]
- Rechtsanwälte § 9 RAO [5]
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer [6]
Bedeutung
fe
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Literatur
Gesetz
- § 121 StGB
Fachliteratur
- Joklik-Fürst (2022);
- Stoll (1994), S. 1805;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Neu
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt ..2022;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2022;
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Berufsgeheimnis, abgefragt 22.2.2021.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
Alt
Weblinks
- Geheimnisträger bei Wikipedia, abgefragt 22.2.2021.
- Berufsgeheimnis bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 22.2.2021.
Einzelnachweise
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]