Wiener Verfahren
Version vom 22. Januar 2017, 07:15 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (→Fachgutachten, Erlässe)
Das Wiener Verfahren ist nach der Judikatur des VwGH als Massenermittlungserfahren für die Ermittlung des gemeinen Wertes geeignet, stellt aber keine betriebswirtschaftlich anerkannte Methode dar. Für die Ermittlung des Verkehrswertes lt. UmgrStG ist das Wiener Verfahren laut Rz. 681 UmgrStR ausgeschlossen.[1]zu Wr. Verfahren
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Das Wiener Verfahren hat lediglich für steuerliche Zwecke Gültigkeit und ist kein betriebswirtschaftlich anerkanntes Unternehmensbewertungsverfahren.[2]
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten, Erlässe
- Erlass des BMF vom 13.11.1996, 08 1037/1-IV/8/96: "Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)", abgefragt 22.1.2017
- Erlass des BMF vom 05.02.2002, 08 1037/1-IV/8/01: "Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen", abgefragt 22.1.2017
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"], abgefragt 22.1.2017
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"], abgefragt 22.1.2017
Fachliteratur
- Bachl (2011), 5
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Ihlau ua (2013),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
Judikatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015